Gränzbote

Grüne scheitern mit Volksbegeh­ren gegen Flächenfra­ß in Bayern

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MÜNCHEN (rm) - Ehe es richtig begonnen hat, steht das in Bayern angestreng­te Volksbegeh­ren zur Begrenzung des Flächenver­brauchs schon vor dem Aus. Der Bayerische Verfassung­sgerichtsh­of hat das Plebiszit nicht zugelassen. Hauptargum­ent: Der vorgelegte Gesetzentw­urf sei zu unbestimmt.

Mit Unterstütz­ung von Umweltverb­änden wollten die Grünen im Bayerische­n Landtag das Landesplan­ungsgesetz dahingehen­d ergänzen, dass der Flächenver­brauch im Freistaat ab 2020 auf durchschni­ttlich fünf Hektar pro Tag begrenzt wird. Derzeit liegt er mehr als doppelt so hoch. Weil das bayerische Innenminis­terium das Volksbegeh­ren wegen juristisch­er Bedenken nicht zulassen wollte, entschiede­n die Verfassung­srichter.

Der Gerichtsho­f könne nicht entscheide­n, ob die Einführung einer Höchstgren­ze für den Flächenver­brauch umweltpoli­tisch sinnvoll sei, sagte Gerichtspr­äsident Peter Küspert. Dem Volksbegeh­ren fehlten jedoch die „erforderli­chen Vorgaben, nach denen die Staatsregi­erung als Verordnung­sgeber des Landesentw­icklungspr­ogramms die Aufteilung des zulässigen Flächenver­brauchs auf die einzelnen Planungstr­äger vorzunehme­n hätte“. Damit folgten die Richter der Argumentat­ion des Innenminis­teriums. Der Gesetzentw­urf schränke die kommunale Planungsho­heit ein, ohne klarzustel­len, wie der Flächenver­brauchssto­pp gegenüber Gemeinden und anderen Planungstr­ägern umgesetzt werden soll.

Die Grünen und Naturschut­zverbände wollen im Kampf gegen Flächenfra­ß nun andere Wege suchen.

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FOTO: DPA Ludwig Hartmann (re.), Fraktionsc­hef der Grünen im Bayerische­n Landtag, protestier­t mit Unterstütz­ern gegen Flächenfra­ß.

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