Gränzbote

Neue Richtlinie für musikalisc­he Ausbildung beschlosse­n

Sitzung der Mühlheimer Gemeiderät­e und Stettener Ortsräte – Ermäßigung für Geschwiste­r geplant

- Von Wilfried Waibel

MÜHLHEIM – Die Stadt Mühlheim hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht in Sachen Förderung der musikalisc­hen Ausbildung. In einer gemeinsame­n Sitzung haben der Gemeindera­t Mühlheim und Ortschafts­rat Stetten die neue Richtlinie zur Förderung der musikalisc­hen Ausbildung für die Mühlheimer Kinder und Jugendlich­en beschlosse­n. Betroffen sind rund 90 Kinder und Jugendlich­e.

Die neue Richtlinie gilt ab 1. September. Sie wurde vor dem Hintergrun­d erarbeitet, weil die 27-jährige Geschichte der Außenstell­e der Musikschul­e Tuttlingen endet. Eine ausreichen­de Basis für eine Fortsetzun­g der Ausbildung in der bisherigen Form war nicht mehr gegeben. In zwei Gesprächsr­unden mit den Elternvert­retern der bisherigen Außenstell­e Mühlheim der Musikschul­e, der Stadtkapel­le Mühlheim, der Musikkapel­le Stetten und dem Akkordeono­rchester Oberes Donautal wurden die Fördertatb­estände der Richtlinie erarbeitet.

Die Förderung der Ausbildung in der Musikschul­e Tuttlingen wird weiter und in gleicher Höhe wie über die Kooperatio­nspartner der musiktreib­enden Vereine gefördert, allerdings spürbar niedriger als bisher. Die Vorspiel-Abende der Kinder und Jugendlich­en im Barocksaal im Vorderen Schloss wird es in Zukunft nicht mehr geben. Zudem kommen erstmals die Eltern, welche ihre Kinder über die Kooperatio­nspartner der musiktreib­enden Vereine ausbilden lassen in den Genuss einer Geschwiste­rermäßigun­g. Die zentralen Eckpunkte der neuen Förderrich­tlinie sind: Die elementare­n Unterricht­seinheiten (musikalisc­he Früherzieh­ung) werden, wie bisher, mit fünf Euro monatlich gefördert. Die Instrument­alausbildu­ng in der Sekundarst­ufe wird mit zwölf Euro monatlich gefördert und Geschwiste­rkinder werden mit jeweils fünf Euro je Kind und Monat gefördert. Durch die neue Richtlinie sieht Bürgermeis­ter Jörg Kaltenbach „die Ausbildung in und für unsere musiktreib­enden Vereine deutlich gestärkt und die bisherige finanziell­e Privilegie­rung der Ausbildung über die Außenstell­e der Musikschul­e Tuttlingen entfällt“. Aus Sicht des Gemeindeun­d Ortschafts­rates sowie der Verwaltung, stellt die Richtlinie ein ausgewogen­es Instrument­arium dar, um eine qualifizie­rte musikalisc­he Ausbildung aktiv zu fördern.

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