Neue Richtlinie für musikalische Ausbildung beschlossen
Sitzung der Mühlheimer Gemeideräte und Stettener Ortsräte – Ermäßigung für Geschwister geplant
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MÜHLHEIM – Die Stadt Mühlheim hat jetzt Nägel mit Köpfen gemacht in Sachen Förderung der musikalischen Ausbildung. In einer gemeinsamen Sitzung haben der Gemeinderat Mühlheim und Ortschaftsrat Stetten die neue Richtlinie zur Förderung der musikalischen Ausbildung für die Mühlheimer Kinder und Jugendlichen beschlossen. Betroffen sind rund 90 Kinder und Jugendliche.
Die neue Richtlinie gilt ab 1. September. Sie wurde vor dem Hintergrund erarbeitet, weil die 27-jährige Geschichte der Außenstelle der Musikschule Tuttlingen endet. Eine ausreichende Basis für eine Fortsetzung der Ausbildung in der bisherigen Form war nicht mehr gegeben. In zwei Gesprächsrunden mit den Elternvertretern der bisherigen Außenstelle Mühlheim der Musikschule, der Stadtkapelle Mühlheim, der Musikkapelle Stetten und dem Akkordeonorchester Oberes Donautal wurden die Fördertatbestände der Richtlinie erarbeitet.
Die Förderung der Ausbildung in der Musikschule Tuttlingen wird weiter und in gleicher Höhe wie über die Kooperationspartner der musiktreibenden Vereine gefördert, allerdings spürbar niedriger als bisher. Die Vorspiel-Abende der Kinder und Jugendlichen im Barocksaal im Vorderen Schloss wird es in Zukunft nicht mehr geben. Zudem kommen erstmals die Eltern, welche ihre Kinder über die Kooperationspartner der musiktreibenden Vereine ausbilden lassen in den Genuss einer Geschwisterermäßigung. Die zentralen Eckpunkte der neuen Förderrichtlinie sind: Die elementaren Unterrichtseinheiten (musikalische Früherziehung) werden, wie bisher, mit fünf Euro monatlich gefördert. Die Instrumentalausbildung in der Sekundarstufe wird mit zwölf Euro monatlich gefördert und Geschwisterkinder werden mit jeweils fünf Euro je Kind und Monat gefördert. Durch die neue Richtlinie sieht Bürgermeister Jörg Kaltenbach „die Ausbildung in und für unsere musiktreibenden Vereine deutlich gestärkt und die bisherige finanzielle Privilegierung der Ausbildung über die Außenstelle der Musikschule Tuttlingen entfällt“. Aus Sicht des Gemeindeund Ortschaftsrates sowie der Verwaltung, stellt die Richtlinie ein ausgewogenes Instrumentarium dar, um eine qualifizierte musikalische Ausbildung aktiv zu fördern.