Nach dem Urteil nicht ausruhen
Das Signal aus Karlsruhe ist ein wichtiges: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Weder stellten die Verfassungsrichter die öffentlich-rechtlichen Medien infrage, noch ihr Finanzierungsmodell. Am Rundfunkbeitrag, der 2013 die GEZ-Gebühr ersetzt hatte, seien lediglich Schönheitskorrekturen vorzunehmen. Besitzer von Zweitwohnungen zahlen den Monatsbeitrag von 17,50 Euro künftig einmal.
Das ist aber nur ein minimales Mehr an Gerechtigkeit. Denn die Wohngemeinschaft mit fünf Bewohnern kann sich diesen Betrag nach wie vor teilen – während der Single ihn alleine zahlen muss. Für die Akzeptanz des Beitrags wären auch hier Nachbesserungen wichtig gewesen. Denn die Öffentlich-Rechtlichen brauchen derzeit jeden Verbündeten. Sie stehen unter massivem Beschuss. Kritiker sehen den Beitrag als Zwangsabgabe, Rechtspopulisten wollen ARD und ZDF gleich ganz abschaffen. Sie werfen den „Systemmedien“tendenziöse Berichterstattung im Sinne der Bundesregierung vor.
Doch das Urteil vom Mittwoch straft all jene Lügen, die sich als Opfer der politischen Berichterstattung sehen. Frage der Verhandlung war auch, ob es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt. Die Richter sehen dies eindeutig nicht. Denn das hätte bedeutet: Der Staat finanziert sein eigenes Fernseh- und Radioprogramm. Das darf er aber nicht. Vielmehr erinnerten die Richter die Sender daran, sich dem objektiven Journalismus zu verpflichten.
Dennoch sollten die Senderchefs und Intendanten sich nicht auf dem höchstrichterlichen Beistand ausruhen. Denn zwischen all jener realitätsfernen Kritik stecken auch konstruktive Bedenken. Die Sender sind riesige, bürokratische Gebilde. Es gibt viel Reformbedarf. Genug Geld ist da, um an Programminhalten, an schlankeren Strukturen und an der Effizienz zu arbeiten. Das sind die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Beitragszahlern schuldig. Das Signal aus Karlsruhe sollte daher auch Impuls sein.