Frank Walter tut öffentlich Buße
Städtlefestpräsident muss Datums-Wirrwarr besingen
TUTTLINGEN-MÖHRINGEN - Der Städtlefestpräsident von Möhringen, Frank Walter, hat in diesem Jahr während des 18. Möhringer Städtlefestes noch einen wichtigen Termin zu bewältigen gehabt: Er war vom Möhringer Schemengericht bei der Gerichtsverhandlung am Schmotzigen Dunschtig verurteilt worden und musste das Urteil nun einlösen.
Er war angeklagt gewesen, weil er den Termin des Städtlefestes mehrfach verlegt t habe. Damit habe er die Bevölkerung „böswillig konfus“gemacht, wie es in der Anklageschrift heißt. Beinahe wäre damit eine langjährige Tradition „liederlich verreckt“, wie Steffen Keller vom Schemengericht ausführte.
Freispruch war nicht zu erwarten
Da es grundsätzlich beim Möhringer Schemengericht keinen Freispruch gibt, war bereits bei der Verhandlung klar, dass Strafe droht. Jetzt musste er am Samstagabend während des Städtlefests durch die Gassen ziehen, seine Schandtat öffentlich kundtun und den Termin des nächsten Städtlefestes bereits bekannt geben. Geholfen haben ihm dabei seine Kollegen der Schnitzelbank, die es alljährlich am Abend des Fasnetsuntigs beim weithin bekannten Scherbelgruppenlaufen gibt, da dieses Urteil auf musikalische Weise eingelöst werden sollte.
So ist Frank Walter dann mit der Schnitzelbank von Stand zu Stand gezogen und hat musikalisch seine Tat öffentlich bekannt gegeben, wobei die Sängerinnen und Sänger großen Spaß hatten.
Er selbst hat dazu das Akkordeon gespielt. Gleichzeitig machte er bekannt, dass das 19. Möhringer Städtlefest am 4. und 5. Juli 2020 stattfinden wird.
Am Sonntagnachmittag wurde dann auf dem Rathauspodium die Einlösung des Urteiles offiziell bestätigt und er bekam das Büßersiegel, welches er künftig immer während der Fasnettage in Möhringen tragen muss, damit man sehen kann, dass er vom Möhringer Schemengericht verurteilt wurde.