Deißlingen schafft unechte Teilortswahl ab
DEISSLINGEN (sbo) - Die unechte Teilortswahl ist in Deißlingen Geschichte. Am Dienstagabend haben alle Gemeinderäte für die Abschaffung gestimmt.
Zu der letzten Sitzung vor der Sommerpause waren alle 18 Gemeinderäte erschienen. Schon im vergangenen Jahr wurde im Gremium angeregt, die unechte Teilortswahl zur Diskussion zu stellen - vor allem im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2019. Zu diesem Zweck hatten sich die Gemeinde- und Ortschaftsräte im Januar in Klausur begeben und das Thema intensiv aufgearbeitet.
Um das Thema auf breiter Basis diskutieren zu können, wurde eine Einwohnerversammlung vorgeschlagen. Diese fand vor rund vier Wochen im Gemeindeteil Lauffen statt. Die Stimmung der Einwohner zeigte deutlich auf eine Abschaffung der unechten Teilortswahl, beziehungsweise auf die Vereinfachung des Wahlsystems. Beim Gemeindezusammenschluss vor mehr als 40 Jahren wurde den Teilorten Deißlingen und Lauffen in der Hauptsatzung garantierte Gemeinderatssitze zugestanden. Für Deißlingen waren dies zwölf und für Lauffen sechs Sitze.
Die Unechte Teilortswahl ist eine Sonderregelung im Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg. Dabei treten Kandidaten auf der Wahlliste eines einzelnen Wahlkreises, beispielsweise eines Teilorts oder Wohnbezirks an, können jedoch von allen Stimmberechtigten der Gesamtgemeinde gewählt werden. Daraus leitet sich die Bezeichnung unecht ab – bei einer echten Teilortswahl könnte jeder Teilort/Wohnbezirk nur seine eigene Vertretung wählen.
In den Statements der Gemeinderäte war denn auch in der Sitzung zu hören, dass sich alle Fraktionen intensive Gedanken gemacht hatten. Lange habe man darüber geredet und diskutiert, das Für und Wider durchgedacht. In der Abstimmung, die namentlich durchgeführt wurde, votierten die Räte einstimmig. Somit ist nun der Weg frei zu einem einfacheren Wahlsystem, das erstmals bei den kommenden Kommunalwahlen 2019 zur Anwendung kommen wird.
Durch den Wegfall der Unechten Teilortswahl wird die Hauptsatzung der Gemeinde überarbeitet. Diese Änderung wird nun auch zum Anlass genommen, die Anpassung der Entgeltgruppen in die Zuständigkeit des Bürgermeisters zu übertragen.
Die Absicht, in der Hauptsatzung war bislang, dass der Gemeinderat lediglich über die Einstellung, Entlassung und personalrechtliche Maßnahmen von Führungskräften entscheidet. Dies wird nun angepasst. Einstimmig beschloss man, die Zuständigkeiten des Bürgermeisters über die Eingruppierungen der Entgeltgruppen 1 bis 9a und S2 bis S11b mit Ausnahme der Leitungskräfte der Kindertagesstätten zu erweitern.