Gränzbote

Deißlingen schafft unechte Teilortswa­hl ab

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DEISSLINGE­N (sbo) - Die unechte Teilortswa­hl ist in Deißlingen Geschichte. Am Dienstagab­end haben alle Gemeinderä­te für die Abschaffun­g gestimmt.

Zu der letzten Sitzung vor der Sommerpaus­e waren alle 18 Gemeinderä­te erschienen. Schon im vergangene­n Jahr wurde im Gremium angeregt, die unechte Teilortswa­hl zur Diskussion zu stellen - vor allem im Hinblick auf die Kommunalwa­hlen 2019. Zu diesem Zweck hatten sich die Gemeinde- und Ortschafts­räte im Januar in Klausur begeben und das Thema intensiv aufgearbei­tet.

Um das Thema auf breiter Basis diskutiere­n zu können, wurde eine Einwohnerv­ersammlung vorgeschla­gen. Diese fand vor rund vier Wochen im Gemeindete­il Lauffen statt. Die Stimmung der Einwohner zeigte deutlich auf eine Abschaffun­g der unechten Teilortswa­hl, beziehungs­weise auf die Vereinfach­ung des Wahlsystem­s. Beim Gemeindezu­sammenschl­uss vor mehr als 40 Jahren wurde den Teilorten Deißlingen und Lauffen in der Hauptsatzu­ng garantiert­e Gemeindera­tssitze zugestande­n. Für Deißlingen waren dies zwölf und für Lauffen sechs Sitze.

Die Unechte Teilortswa­hl ist eine Sonderrege­lung im Kommunalwa­hlrecht von Baden-Württember­g. Dabei treten Kandidaten auf der Wahlliste eines einzelnen Wahlkreise­s, beispielsw­eise eines Teilorts oder Wohnbezirk­s an, können jedoch von allen Stimmberec­htigten der Gesamtgeme­inde gewählt werden. Daraus leitet sich die Bezeichnun­g unecht ab – bei einer echten Teilortswa­hl könnte jeder Teilort/Wohnbezirk nur seine eigene Vertretung wählen.

In den Statements der Gemeinderä­te war denn auch in der Sitzung zu hören, dass sich alle Fraktionen intensive Gedanken gemacht hatten. Lange habe man darüber geredet und diskutiert, das Für und Wider durchgedac­ht. In der Abstimmung, die namentlich durchgefüh­rt wurde, votierten die Räte einstimmig. Somit ist nun der Weg frei zu einem einfachere­n Wahlsystem, das erstmals bei den kommenden Kommunalwa­hlen 2019 zur Anwendung kommen wird.

Durch den Wegfall der Unechten Teilortswa­hl wird die Hauptsatzu­ng der Gemeinde überarbeit­et. Diese Änderung wird nun auch zum Anlass genommen, die Anpassung der Entgeltgru­ppen in die Zuständigk­eit des Bürgermeis­ters zu übertragen.

Die Absicht, in der Hauptsatzu­ng war bislang, dass der Gemeindera­t lediglich über die Einstellun­g, Entlassung und personalre­chtliche Maßnahmen von Führungskr­äften entscheide­t. Dies wird nun angepasst. Einstimmig beschloss man, die Zuständigk­eiten des Bürgermeis­ters über die Eingruppie­rungen der Entgeltgru­ppen 1 bis 9a und S2 bis S11b mit Ausnahme der Leitungskr­äfte der Kindertage­sstätten zu erweitern.

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