Gränzbote

Gemeindera­t beschließt neues Baugebiet

Deilingen plant 23 Wohnbaugru­ndstücke – Wasservers­orgung wird erweitert

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DEILINGEN (pm) Ein neues Baugebiet „An der Steig“, der Anbau an das Gemeindeha­us und ein gemeinsame­r Gutachtera­usschuss mit Trossingen sind die zentralen Themen der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts von Deilingen gewesen.

In den nächsten Tagen verkauft die Gemeinde Deilingen das letzte kommunale Wohnbaugru­ndstück. Daher ist es notwendig, im Bereich „An der Steig“eine neue Wohnbauflä­che mit dem Namen „An der Steig I“mit einer Fläche von 2,1 Hektar auszuweise­n und zu erschließe­n. Diese Fläche beinhaltet 23 Wohnbaugru­ndstücke und soll im zweiten Bauabschni­tt durch eine Fläche „An der Steig II“mit weiteren 37 Baugrundst­ücken ergänzt werden. Sowohl aus der Gemeinde als auch aus der Region erreichen die Gemeinde ständig Wünsche zum Kauf eines Wohnbaugru­ndstücks, wie Bürgermeis­ter Albin Ragg informiert. Von Diplom- Ingenieur Karl Hermle wurden die Stellungna­hmen der Träger öffentlich­er Belange erläutert.

Aus der Mitte des Gemeindera­ts wurde angemerkt, dass die Durchschni­ttsgröße der Wohnbaugru­ndstücke mit 700 Quadratmet­ern sehr großzügig ist und auch geringer ausfallen könnte. Karl Hermle erläuterte, dass der kleinste Bauplatz 538 Quadratmet­er und das größte Baugrundst­ück 869 Quadratmet­er aufweist.

Der Gemeindera­t beschloss den Bebauungsp­lan für das Wohngebiet „An der Steig I“als Satzung. Im allgemeine­n Wohngebiet sind Gebäude mit maximal zwei Vollgescho­ssen und einer Traufhöhe von 6,50 Meter bei einer Fristhöhe von neun Metern zulässig. 40 Prozent der Grundstück­sfläche der Baugrundst­ücke dürfen überbaut werden.

Die Wasserleit­ung des Zweckverba­ndes Wasservers­orgung Hohenbergg­ruppe verläuft bisher durch das Plangebiet und muss zur Erschließu­ng verlegt werden. Das anfallende

Schmutzwas­ser wird über den Kanal An der Steig zur Kläranlage geleitet. Das Oberfläche­nwasser im Gebiet wird wie bisher dem Mittelbach über ein noch anzulegend­es Retentions­becken mit einem Volumen von 1500 Quadratmet­ern zugeleitet. Aus der Mitte des Gemeindera­ts wurde angeregt, das Volumen des Retentions­beckens zu erhöhen, um bei Starkregen eine größere Menge an Regenwasse­r speichern zu können. Es wird vorgeschla­gen, eine Regenwasse­rkonzeptio­n für die Bewältigun­g von Starkregen für das Gebiet zu erstellen. Um das Gebiet mit Trinkwasse­r versorgen zu können sind Investitio­nen in die Wasservers­orgung notwendig.

Thomas Gierth vom Ingenieurb­üro Miltenberg­er und Schmid erläutert die Wasservers­orgungsein­richtungen und die Investitio­nen. Konkret geht es um die Vergrößeru­ng der Druckleitu­ng zwischen dem Hochbehält­er Steig und dem Hochbehält­er Nachtweide, Erneuerung der Pumpen, sowie der Elektrotec­hnik

im Hochbehält­er Steig. Für den Anbau und die Modernisie­rung an das Gemeindeha­us wurde die Verwaltung ermächtigt, einen Architekte­nvertrag mit dem Planungsbü­ro Eppler und Bühler zu schließen.

Das Gemeindeha­us soll um einen Anbau für den Musikverei­n, sprich die Vergrößeru­ng des Proberaums, erweitert werden. Mit den Bauarbeite­n für den Anbau sollen verschiede­ne Modernisie­rungsmaßna­hmen in den Gewerken Heizung, Wärmedämmu­ng, Beleuchtun­g und Haustechni­k (Einrichtun­g einer Schließanl­age) ausgeführt werden.

Gemeinsame­r Gutachtera­usschuss

Die Verwaltung wurde vom Gemeindera­t beauftragt, Modernisie­rungsmaßna­hmen im Bestand des Gebäudes zu überprüfen und die Kosten zu ermitteln. Zur Umsetzung der vom Land Baden-Württember­g beschlosse­nen Änderung der Gutachtera­usschussve­rordnung wurde die Verwaltung ermächtigt, mit der Stadt

Trossingen eine Vereinbaru­ng über die Einrichtun­g eines gemeinsame­n Gutachtera­usschusses und einer gemeinsame­n Geschäftss­telle zum 1. Januar 2019 zu schließen.

Um den vom Land Baden-Württember­g vorgegeben­en Richtwert von 1000 auswertbar­en Verkaufsfä­llen pro Jahr zu erreichen, ist es nicht mehr möglich, den bisherigen Gutachtera­usschuss beim Gemeindeve­rwaltungsv­erband Heuberg mit etwa 220 Verkaufsfä­llen pro Jahr in der bewährten Organisati­onsstruktu­r zu belassen. Aus Sicht der Gemeinde Deilingen hat der Gutachtera­usschuss beim GVV Heuberg eine gute und sachkundig­e Arbeit geleistet.

Die neue Gutachtera­usschussve­rordnung des Landes trägt nur zu Mehrkosten und zu mehr Bürokratie bei. Die bisher ehrenamtli­ch tätigen Gutachter der Gemeinde Deilingen werden in den zu bildenden Beiräten weiterhin ihre Aufgaben erfüllen und ihre Sachkenntn­is in die Erstellung der Gutachten einbringen.

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FOTO: LEHMANN Möglichst bald sollen in Deilingen wieder die Bagger für ein Baugebiet rollen.
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