Gemeinderat beschließt neues Baugebiet
Deilingen plant 23 Wohnbaugrundstücke – Wasserversorgung wird erweitert
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DEILINGEN (pm) Ein neues Baugebiet „An der Steig“, der Anbau an das Gemeindehaus und ein gemeinsamer Gutachterausschuss mit Trossingen sind die zentralen Themen der jüngsten Sitzung des Gemeinderats von Deilingen gewesen.
In den nächsten Tagen verkauft die Gemeinde Deilingen das letzte kommunale Wohnbaugrundstück. Daher ist es notwendig, im Bereich „An der Steig“eine neue Wohnbaufläche mit dem Namen „An der Steig I“mit einer Fläche von 2,1 Hektar auszuweisen und zu erschließen. Diese Fläche beinhaltet 23 Wohnbaugrundstücke und soll im zweiten Bauabschnitt durch eine Fläche „An der Steig II“mit weiteren 37 Baugrundstücken ergänzt werden. Sowohl aus der Gemeinde als auch aus der Region erreichen die Gemeinde ständig Wünsche zum Kauf eines Wohnbaugrundstücks, wie Bürgermeister Albin Ragg informiert. Von Diplom- Ingenieur Karl Hermle wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erläutert.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angemerkt, dass die Durchschnittsgröße der Wohnbaugrundstücke mit 700 Quadratmetern sehr großzügig ist und auch geringer ausfallen könnte. Karl Hermle erläuterte, dass der kleinste Bauplatz 538 Quadratmeter und das größte Baugrundstück 869 Quadratmeter aufweist.
Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan für das Wohngebiet „An der Steig I“als Satzung. Im allgemeinen Wohngebiet sind Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen und einer Traufhöhe von 6,50 Meter bei einer Fristhöhe von neun Metern zulässig. 40 Prozent der Grundstücksfläche der Baugrundstücke dürfen überbaut werden.
Die Wasserleitung des Zweckverbandes Wasserversorgung Hohenberggruppe verläuft bisher durch das Plangebiet und muss zur Erschließung verlegt werden. Das anfallende
Schmutzwasser wird über den Kanal An der Steig zur Kläranlage geleitet. Das Oberflächenwasser im Gebiet wird wie bisher dem Mittelbach über ein noch anzulegendes Retentionsbecken mit einem Volumen von 1500 Quadratmetern zugeleitet. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, das Volumen des Retentionsbeckens zu erhöhen, um bei Starkregen eine größere Menge an Regenwasser speichern zu können. Es wird vorgeschlagen, eine Regenwasserkonzeption für die Bewältigung von Starkregen für das Gebiet zu erstellen. Um das Gebiet mit Trinkwasser versorgen zu können sind Investitionen in die Wasserversorgung notwendig.
Thomas Gierth vom Ingenieurbüro Miltenberger und Schmid erläutert die Wasserversorgungseinrichtungen und die Investitionen. Konkret geht es um die Vergrößerung der Druckleitung zwischen dem Hochbehälter Steig und dem Hochbehälter Nachtweide, Erneuerung der Pumpen, sowie der Elektrotechnik
im Hochbehälter Steig. Für den Anbau und die Modernisierung an das Gemeindehaus wurde die Verwaltung ermächtigt, einen Architektenvertrag mit dem Planungsbüro Eppler und Bühler zu schließen.
Das Gemeindehaus soll um einen Anbau für den Musikverein, sprich die Vergrößerung des Proberaums, erweitert werden. Mit den Bauarbeiten für den Anbau sollen verschiedene Modernisierungsmaßnahmen in den Gewerken Heizung, Wärmedämmung, Beleuchtung und Haustechnik (Einrichtung einer Schließanlage) ausgeführt werden.
Gemeinsamer Gutachterausschuss
Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat beauftragt, Modernisierungsmaßnahmen im Bestand des Gebäudes zu überprüfen und die Kosten zu ermitteln. Zur Umsetzung der vom Land Baden-Württemberg beschlossenen Änderung der Gutachterausschussverordnung wurde die Verwaltung ermächtigt, mit der Stadt
Trossingen eine Vereinbarung über die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und einer gemeinsamen Geschäftsstelle zum 1. Januar 2019 zu schließen.
Um den vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen Richtwert von 1000 auswertbaren Verkaufsfällen pro Jahr zu erreichen, ist es nicht mehr möglich, den bisherigen Gutachterausschuss beim Gemeindeverwaltungsverband Heuberg mit etwa 220 Verkaufsfällen pro Jahr in der bewährten Organisationsstruktur zu belassen. Aus Sicht der Gemeinde Deilingen hat der Gutachterausschuss beim GVV Heuberg eine gute und sachkundige Arbeit geleistet.
Die neue Gutachterausschussverordnung des Landes trägt nur zu Mehrkosten und zu mehr Bürokratie bei. Die bisher ehrenamtlich tätigen Gutachter der Gemeinde Deilingen werden in den zu bildenden Beiräten weiterhin ihre Aufgaben erfüllen und ihre Sachkenntnis in die Erstellung der Gutachten einbringen.