Kreis schließt Flüchtlingsunterkünfte
Mietverträge für Gebäude in Neuhausen und Möhringen sind gekündigt.
●
TUTTLINGEN - Zwei von drei großen Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge im Take-off-Gewerbegebiet in Neuhausen ob Eck hat das Landratsamt Tuttlingen auf Ende Juni gekündigt. Im ehemaligen „Akzente“in der Möhringer Vorstadt zogen die letzten Bewohner bereits Ende Mai aus. Weitere solcher Gemeinschaftsunterkünfte sollen aufgelöst oder umgewandelt werden, denn der Zuzug von Flüchtlingen in den Kreis Tuttlingen hat sich deutlich reduziert.
Seit Jahresbeginn sind 65 Flüchtlinge neu in den Landkreis gekommen. In diesem Monat lag die Zuteilungsquote gerade mal bei sechs Personen. Somit lebten Stand 1. Juli 2018 noch 484 Flüchtlinge in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU). Für sie hält das Landratsamt 18 Gebäude im gesamten Kreisgebiet vor. Einige sind angemietet, andere hat der Landkreis gebaut oder gekauft. „Wir gehen Stand heute davon aus, dass zehn Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Gesamtkapazität von rund 400 Plätzen ausreichen“, so Nadja Seibert, Sprecherin des Landkreises. Damit sei ein gewisser Puffer vorhanden, „falls sich die Situation wieder verschärft“.
Weitere Plätze sollen noch in diesem Jahr abgebaut werden. „Wir fahren auf Sicht“, sagt Seibert. Welche Unterkünfte das sein werden, dazu gibt es momentan Gespräche zwischen Landratsamt und einigen Kommunen, um Mietverträge vorzeitig zu beenden. Solange diese Gespräche laufen, kann das Amt keine Standorte nennen, heißt es.
Weitergeführt werden sollen vor allem die eigenen GU des Landratsamts, die es in Seitingen-Oberflacht, Gosheim, Wehingen, Mühlheim, Geisingen und Tuttlingen gibt. Zudem hat der Kreis größere Unterkünfte in Trossingen, Immendingen und Spaichingen längerfristig angemietet.
Auf Kreisgemeinden verteilt
Anerkannte Asylsuchende, aber auch solche, die abgelehnt sind und bereits 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft gelebt haben, können ihren Wohnsitz innerhalb des Landkreises selbst wählen – wenn sie eine Wohnung finden. Tun sie das nicht, dann kommen sie in die Anschlussunterbringung (AU), für die die Kommunen zuständig sind. Für die Verteilung der Flüchtlinge gibt es im Landkreis eine Soll-Quote, bezogen auf die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden. Das Ziel ist eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen.
Aktuell leben 1384 Flüchtlinge in einer Anschlussunterbringung. Dafür werden teilweise auch Gemeinschaftsunterkünfte, die nicht mehr gebraucht werden, genutzt. So geschehen in Tuttlingen in der Moltkestraße, wo die Stadt die Unterkunft Ende Mai vom Landkreis übernommen hat (wir berichteten). Teilweise gibt es auch Kombi-Lösungen, wie in Gosheim, wo in einem Haus in verschiedenen Stockwerken GU und AU untergebracht sind. Eine solche Kombi-Lösung planen Kreis und die Kommune auch für Mühlheim.
In Beschäftigung vermittelt
Derzeit ist jeder vierte Hartz-IVEmpfänger im Kreis ein Flüchtling. Insgesamt gibt es aus den fünf Hauptherkunftsländern (Syrien, Iran, Irak, Gambia und Afghanistan) rund 1200 Menschen, die Leistungen nach dem SGB II – also Hartz IV – bekommen. „Die besondere Herausforderung wird sein, diese Flüchtlinge nach nach dem Absolvieren der Sprachund Qualifizierungskurse in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen“, so Seibert.
Einige haben diesen Sprung bereits geschafft: Im vergangenen Jahr wurden 71 Menschen in eine Beschäftigung vermittelt, weitere in Ausbildung (sechs), Studium (drei) und Selbstständigkeit (zwei).
Die Kreisbehörde wertet das als Erfolg und hat die Hoffnung, dass die Zahlen nach Beenden der Sprachkurse in diesem Jahr weiter steigen werden. Der gute Arbeitsmarkt helfe dabei.