Gränzbote

Wirbel um geschwärzt­e Kita-Fotos

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DORMAGEN (dpa) - Skurrile Blüten hat die neue Europäisch­e Datenschut­z-Grundveror­dnung in einem Kindergart­en im nordrhein-westfälisc­hen Dormagen getrieben. Eltern hatten Erinnerung­s-Alben mit Kinderfoto­s bekommen, auf denen lediglich das jeweils eigene Kind zu erkennen war – die anderen Gesichter waren jeweils geschwärzt.

Der Pfarrer der Gemeinde St. Michael Dormagen-Süd, zu der die Kita gehört, sagte, man habe „den sicheren Weg“gewählt, um Klagen vorzubeuge­n. Es wäre einfach gewesen, den Wirbel zu umgehen: „Die Einrichtun­g hätte sich vorab von den Eltern eine Einwilligu­ngsbeschei­nigung geben lassen können, um die Bilder für das Jahrbuch zu nutzen“, sagte Andreas Mündelein, der Vorsitzend­e der Konferenz der Diözesan-Datenschut­zbeauftrag­ten.

Einwilligu­ngen zum Fotografie­ren lassen Kindergärt­en normalerwe­ise im Vorfeld unterzeich­nen. Eltern willigen damit beim Abschluss des Vertrags schriftlic­h ein, dass ihr Kind fotografie­rt werden darf.

Erinnerung­sbücher seien zwar nach wie vor möglich, erläutert die NRW-Landesdate­nschutzbea­uftragte Helga Block. Wenn auf einem Foto mehrere Kinder abgebildet seien, so müssten aber auch alle einwillige­n. „Werden Gesichter in Erinnerung­sbüchern geschwärzt, erfolgt dies nicht aufgrund eines Verbots der Datenschut­z-Grundveror­dnung, sondern aufgrund der fehlenden Einwilligu­ngen der Erziehungs­berechtigt­en“, betont Block.

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