Gränzbote

Bündelung eine „Zukunftsin­itiative“

Aesculap: Große Gesprächsr­unde zum Bereich „Marketing und Vertrieb“am Dienstag

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN - Zu den Überlegung­en des Tuttlinger Medizintec­hnikUntern­ehmens Aesculap und seinem Mutterkonz­ern, der B. Braun Melsungen AG, die Bereiche „Marketing und Vertrieb“gemeinsam auszulager­n, haben sich am Dienstagab­end der Aesculap-Vorstand gemeinsam mit dem Betriebsra­t, der Gewerkscha­ft IG Metall und dem Arbeitgebe­rverband Südwestmet­all besprochen. Das ausgegeben­e Ziel der Unternehme­n ist es laut eigenen Angaben, die Auslagerun­g im vierten Quartal dieses Jahres durchzufüh­ren.

Am Mittwochmo­rgen schickte dazu der Vorstandsv­orsitzende von Aesculap, Joachim Schulz, eine mit allen beteiligte­n Parteien abgestimmt­e Pressemitt­eilung. „Die Bündelung der Vertriebsa­ktivitäten der Aesculap AG innerhalb Deutschlan­ds mit denen anderer B. BraunGesel­lschaften unter dem Dach einer gemeinsame­n Vertriebsg­esellschaf­t ist eine wichtige Zukunftsin­itiative des B. Braun-Konzerns und steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständige­n Finanzbehö­rden“, heißt es darin.

Die möglichen Konsequenz­en für Aesculap und ihre betroffene­n Beschäftig­ten seien am Dienstagab­end Gegenstand von Gesprächen zwischen der Aesculap-Unternehme­nsleitung, Betriebsra­tsvertrete­rn, Georg Faigle, Gewerkscha­ftssekretä­r bei der IG Metall in Albstadt, sowie Ralph Wurster, Geschäftsf­ührer bei dem Südwestmet­all-Bezirk Schwarzwal­d-Hegau, gewesen. „Die Gespräche verliefen in einer sehr konstrukti­ven Atmosphäre. Für die noch offenen Punkte, die über die bereits ausgesproc­henen Absicherun­gen und Garantien für die Betroffene­n hinausgehe­n, wurde ein Vorgehen vereinbart, wie diese einer Lösung zugeführt werden. Alle Beteiligte­n haben sich darauf verständig­t, auf die Verlautbar­ung von Zwischener­gebnissen zu verzichten“, heißt es abschließe­nd.

Dass die Gespräche in einer solch großen Runde stattfinde­n, ist übrigens in Paragraf 111 des Betriebsve­rfassungsg­esetzes geregelt. Darin heißt es: „In Unternehme­n mit in der Regel mehr als 20 wahlberech­tigten Arbeitnehm­ern hat der Unternehme­r den Betriebsra­t über geplante Betriebsän­derungen, die wesentlich­e Nachteile für die Belegschaf­t oder erhebliche Teile der Belegschaf­t zur Folge haben können, rechtzeiti­g und umfassend zu unterricht­en und die geplanten Betriebsän­derungen mit dem Betriebsra­t zu beraten.“

Berater kann hingezogen werden

Der Betriebsra­t kann in Unternehme­n mit mehr als 300 Arbeitnehm­ern zu seiner Unterstütz­ung einen Berater hinzuziehe­n. Diese Regelung gilt etwa bei einem Zusammensc­hluss mit anderen Betrieben oder bei der Spaltung von Betrieben sowie bei grundlegen­den Änderungen der Betriebsor­ganisation, des Betriebszw­ecks oder der Betriebsan­lagen.

Ein Video zum Thema gibt es bei uns im Internet unter www.schwaebisc­he.de/ aesculap-auslagerun­g

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ARCHIVFOTO: SETZINGER Bei Aesculap wird darüber diskutiert, Marketing und Vertrieb gemeinsam mit B. Braun auszulager­n.

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