Faire Abmachungen in friedlichen Zeiten
Mit einem Ehevertrag können Ehegatten im Voraus Streit vermeiden
RAVENSBURG - Was hat ein Ehevertrag mit Liebe und Zukunft zu tun? Mehr als man denkt. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland über 150 000 Ehen geschieden. Viele begannen mit einem „…bis dass der Tod Euch scheidet“und endeten mit Tränen, Streit oder Rosenkrieg. Denn bei Scheidungen kochen Emotionen hoch. Das objektive Verhandeln über Scheidungsfolgen ist für entzweite Partner schwierig bis unmöglich. Rotes Tuch sind vorwiegend Themen, die mit Geld zu tun haben.
„Unterhalt und Vermögen sind meistens Streitthemen. Wurde der Zugewinn nicht ausgeschlossen, gibt es Spannungen“, weiß die Rechtsanwältin Julia Ekdahl. „Zugewinnberechnungen sind sehr mühsam, weil oft die Geldwerte nicht klar sind wie bei Firmen. Sachverständigengutachten müssen eingeholt werden, das ist langwierig und teuer.“
Mit einem Ehevertrag können Ehegatten im Voraus Streit vermeiden und für den Scheidungsfall faire Lösungen finden. Und das in Zeiten, in denen man sich gut versteht. Ein Ehevertrag macht für viele Paare Sinn, nicht nur für Industrielle, Promis oder Millionäre. Geht die Ehe gut, ist der Vertrag nur ein Stück Papier im Aktenordner. „Es ist, als ob Sie denken, Sie brauchen keine Feuerversicherung, weil Ihr Haus niemals niederbrennt“, sagte einmal Englands teuerste Scheidungsanwältin Ayesha Vardag. „Es ist ein bisschen langweilig und es ist ein bisschen peinlich, aber es ist sehr vernünftig.“
Die Zugewinngemeinschaft
Ob ein eigener Ehevertrag infrage kommt, kann jedes Paar für sich
selbst entscheiden. Dazu sollte es die dafür vorgesehenen gesetzlichen Regeln – zumindest in den Grundzügen – kennen. Nur dann kann man überhaupt beurteilen, ob sie mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmen.
Ein Paar ohne eigenen Ehevertrag lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Paragraph 1363 Bürgerliches Gesetzbuch). Das bedeutet während der Ehe: Jedem gehört, was er in die Ehe mitbringt und was er während der gemeinsamen Zeit dazuverdient. Trennen sich die beiden, nimmt jeder generell das, was er mitgebracht
hat. Zudem findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt. Danach muss der Ehegatte, der in der Ehezeit einen höheren Vermögenszuwachs (Zugewinn) hatte, die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehegattens an diesen auszahlen.
Möchte ein Paar in der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft leben, allerdings mit Ausnahmen, kann es sich im Ehevertrag auf die modifizierte Zugewinngemeinschaft einigen. „So kann man beispielsweise festgelegen, dass im Falle des Todes eines Ehegatten die steuerlich und pflichtteilsrechtlich günstigere Zugewinngemeinschaft gelten soll, im Falle einer Scheidung jedoch kein Zugewinnausgleich durchzuführen ist oder bestimmte Vermögensgegenstände – zum Beispiel Grundstücke – bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben“, sagt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.
Hat ein Ehepartner ein eigenes Unternehmen, empfehlen viele Experten den Abschluss eines Ehevertrags. „Es ist ratsam, das Firmenvermögen aus dem Zugewinn herauszunehmen“, rät Anwältin Ekdahl. „Andernfalls könnten bei Auszahlung berufliche Existenzen zerstört werden.“Ist der Lebensplan eines Paares „Karriere statt Kinder“, kann es den Zugewinnausgleich ausschließen. Wichtig ist ein Ehevertrag auch bei Paaren mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften. Sie können vereinbaren, nach welchem Eherecht ihre Ehe geführt werden soll.
Gang zum Notar ist Pflicht
Wer einen rechtsgültigen Ehevertrag möchte, muss zum Notar. Die Notarkosten für eine Beurkundung sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgeschrieben und staffeln sich nach dem Vermögen der Eheleute. Das ist grob gesagt das Vermögen minus der Schulden. Für ein Reinvermögen von 500 000 Euro fallen demnach 1870 Euro an zuzüglich Auslagen für den Aufwand des Notars.
„Für die Beteiligten ist dabei von Vorteil, dass die notarielle Beratung und Entwurfserstellung – unabhängig von Schwierigkeit und Aufwand – bereits in der späteren Beurkundungsgebühr enthalten ist“, erklärt Dominik Hüren. Einen Ehevertrag kann man vor oder während der Ehe schließen und einen bestehenden Ehevertrag jederzeit einverständlich ändern und der aktuellen Lebenssituation anpassen. Aufgrund der möglicherweise weitreichenden Folgen bedarf es wieder der Mitwirkung eines Notars.
Tipp: Wer einen Notar für eine Beratung zum Thema Ehevertrag braucht, ist nicht ortsgebunden. Man kann im gesamten Bundesgebiet einen auswählen. Die Bundesnotarkammer bietet unter www.notar.de eine Übersicht über alle Notarinnen und Notare. Hier kann man nicht nur nach Ort, sondern auch nach Sprachkompetenzen entsprechend fündig werden.