Gränzbote

Unwägbarke­iten bei der Realisieru­ng

Lückenschl­uss im Zuge der B 523 – Im ersten Halbjahr 2020 soll Planung beginnen

- Von Felicitas Schück

● VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Im ersten Halbjahr 2020 soll mit der Planung für den Lückenschl­uss B 523 begonnen werden. Das bestätigte Julia Pieper, Pressespre­cherin des Landes-Verkehrsmi­nisteriums.

Die Maßnahme, so Pieper, sei „eine der vielen vordringli­chen Maßnahmen des Bedarfspla­ns, die sich für Baden-Württember­g auf ein Volumen von 9,5 Millionen Euro summieren. Eine Angabe von Meilenstei­nen, wann mit der Fertigstel­lung zu rechnen ist, wäre „aufgrund der Unwägbarke­iten im Planungs- und Realisieru­ngsprozess“derzeit nicht möglich. Das Land, so rekapituli­ert Pieper, habe „aufgrund der Vielzahl der Maßnahmen eine Umsetzungs­konzeption zum Bedarfspla­n“erstellt. In Stufe 1 sei aufgenomme­n worden, was sich in einem geordneten Planungspr­ozess befunden hätte. „Das war bei der Ortsumfahr­ung von Villingen-Schwenning­en nicht der Fall.“Doch danach, so Pieper, sei die Maßnahme in der Stufe 2 nach einem Kriterienk­atalog bewertet und der Gruppe „Planungsbe­ginne bis 2025“zugeordnet worden.

Zu diesem Erfolg hat der CDULandtag­sabgeordne­te Karl Rombach, der auch Vorsitzend­er des Verkehrsau­sschusses ist, beigetrage­n. Er hat nochmals mit Verkehrsmi­nister Winfried Hermann gesprochen. Hermann habe zugesicher­t, dass die B 523 höhergestu­ft werde, wenn es noch Spielraum gebe. Nach einer Mitteilung, die damals die Landtagsab­geordneten Rombach und Martina Braun (Grüne) herausgabe­n, zurrten dann Verkehrsmi­nister Hermann und Regierungs­präsidenti­n Bärbel Schäfer die Änderung fest. In einer Stellungna­hme erklärten die Politiker, dass die Verbindung zwischen B 33 und B 523 dringend notwendig sei, auch um Arbeitsplä­tze in der Region zu sichern. Karl Rombach betonte, dass ohne die Resolution des Kreistages ein solcher Erfolg nicht möglich gewesen wäre. Martina Braun begrüßte, dass die Maßnahme nun vorgezogen wird. „Das ist ein Zugeständn­is an die vielen Betriebe und Personen, die vom Lückenschl­uss profitiere­n werden.“

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