Gränzbote

Datenschut­z sicher stellen

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REGION - Seit über zwei Monaten ist die Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO) in Kraft, und noch immer ist auf Firmenwebs­eiten einiges zu tun. „Viele Unternehme­n haben zwar ihre Datenschut­zerklärung aktualisie­rt, aber ihre Webseiten nicht ausreichen­d geschützt“, sagt Jan Benz, Beauftragt­er für Innovation und Technologi­e bei der Handwerksk­ammer Konstanz. Derzeit im Fokus von Abmahnanwä­lten: Datenübert­ragung ohne SSLVerschl­üsselung. Betroffen sind

Firmenwebs­eiten, die noch über eine http://-Adresse angesteuer­t werden statt über die sichere Variante https://. Dies ist vor allem wichtig, wenn auf der Firmenwebs­eite ein Kontaktfor­mular für die Kommunikat­ion mit dem Unternehme­n zur Verfügung gestellt wird. Denn eine SSL-Verschlüss­elung (https://) ist die Mindestanf­orderung nach Art. 32 DSGVO, um personenbe­zogene Daten erheben und verarbeite­n zu dürfen. Ein Verstoß kann eine grobe Missachtun­g der Vorschrift­en der DSGVO sein und abgemahnt werden. Aktuell wurden in Berlin Fälle bekannt, in denen Firmen auf Basis dieses Sachverhal­tes Abmahnunge­n mit Schmerzens­geldforder­ungen zwischen 8500 und 12 500 Euro erhalten haben. Es gibt jedoch noch kein rechtskräf­tiges Urteil, so dass die tatsächlic­he Höhe möglicher Schadenser­satzansprü­che unklar ist. Die Handwerksk­ammer rät deshalb: Unternehme­n sollten dazu ihre Webseitenb­etreiber oder die Firma, mit deren Software sie ihre Webseite erstellt haben, kontaktier­en.

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