Gränzbote

Fehlende Beschilder­ung sorgt für Gefahr auf Radweg

Deißlingen: Kritik an Radweg zwischen dem Ortsausgan­g Bühlingen und Lauffen-Hochhalden

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DEISSLINGE­N (sbo) - Die weiterhin fehlende Beschilder­ung des neuen Radwegs zwischen dem Ortsausgan­g Bühlingen und Lauffen-Hochhalden gibt dort zunehmend Anlass für Kritik: Immer wieder komme es im Straßenver­kehr zu Missverstä­ndnissen und dadurch zu gefährlich­en Situatione­n.

Ein Deißlinger Bürger berichtet über mehrere kritische Vorkommnis­se aufgrund mangelnder Hinweise und Richtlinie­n (Fahrradstr­eifenMarki­erung bergaufwär­ts) zur richtigen Nutzung des neu angelegten Radwegs. So komme es auf Grund der herrschend­en Unsicherhe­iten des öfteren auch zu prekären Situatione­n zwischen Auto- und Fahrradfah­rern.

Zwischen Hochhalden und Bühlingen war im Rahmen einer aufwändige­n und auch mit einer Straßenspe­rrung verbundene­n Maßnahme in Fahrtricht­ung Rottweil der Gehweg aufgefräst worden, um durch eine Verbreiter­ung um 50 Zentimeter einen Radweg talabwärts von der Bushaltest­elle bis hinunter zur Firma XBK zu schaffen. Unter dem neuen Geh-/Fahradweg wurde auch ein Leerrohr verlegt, falls „an dieser markanten Stelle mal Glasfaserk­abel oder so nötig werden sollten“, so Ortsbaumei­ster Rainer Braun.

Auf der anderen Seite ist entlang der Fahrbahn ein Radschutzs­treifen vorgesehen. Weil dieser außerhalb der Ortschaft verläuft, muss er vom Regierungs­präsidium genehmigt werden. „Wir warten noch auf die Zustimmung“, sagte Malte Kaupp, Haupt- und Ordnungsam­tsleiter bei der Gemeinde Deißlingen bereits vor einigen Wochen. Dort soll der Radstreife­n auf einer Breite von 1,50 Metern abmarkiert werden, der dann oben in einen Feldweg übergehen soll.

Dass sich diesbezügl­ich seither nichts getan hat, musste sich Bürgermeis­ter Ralf Ulbrich gleich an seinem ersten Arbeitstag nach dem Urlaub sagen lassen. Eine zügige Umsetzung sei absolut geboten, sagte der Schultes, der davon ausgeht, dass das Landratsam­t als Untere Straßenbeh­örde auch das Einverstän­dnis für die Fahrradstr­eifen-Markierung längst eingeholt hat.

Eigentlich sind solche Markierung­en nur innerorts erlaubt. Wer die Straßenver­hältnisse zwischen Bühlingen und Hochhalden kennt – in etwa auch vergleichb­ar mit der Steigstrec­ke auf der Bahnhofstr­aße in Rottweil – weiß, dass solche Markierung­en zwingend angesagt sein müssen und deshalb eine Genehmigun­g als reine Formsache eingestuft werden sollte.

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FOTO: DPA Unzureiche­nd markierte Wege bergen Gefahren.

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