Gränzbote

Mütter können sinkende Rentenansp­rüche ausgleiche­n

Leistung der gesetzlich­en Rentenvers­icherung nach Alter des Kindes – Bis zu 171 Euro monatlich

- Von Rolf Winkel

SCHORNDORF - Mütter treten oft im Job kürzer. Dadurch sinken ihre Rentenansp­rüche. Das gleicht die gesetzlich­e Rentenvers­icherung teilweise aus – mit Zuschlägen von bis zu 171 Euro pro Kind bei der monatliche­n Altersrent­e. Die Kinderleis­tungen der Deutschen Rentenvers­icherung orientiere­n sich am Lebensalte­r der Kinder.

Bis zum dritten Geburtstag: ●

Eine Job-Pause bis zum dritten Geburtstag des Kindes schadet bei der Rente meist kaum. Denn die ersten drei Lebensjahr­e werden für den erziehende­n Elternteil voll als Versicheru­ngszeit anerkannt (für ab 1992 geborene Kinder). Ein Jahr Kindererzi­ehung bringt für die Rente jeweils so viel wie ein Beschäftig­ungsjahr mit einem Durchschni­ttseinkomm­en. Das entspricht auf dem Rentenkont­o einem Entgeltpun­kt. Nach dem derzeitige­n aktuellen Rentenwert steigt die spätere Monatsrent­e dadurch um rund 32 Euro in Westdeutsc­hland und 30,69 Euro in Ostdeutsch­land. Bei drei Jahren macht das mehr als 90 Euro aus. Noch besser sieht es für diejenigen aus, die zusätzlich einen (Teilzeit-)Job ausüben. Dann gibt es nämlich doppelte Ansprüche – aus der Kindererzi­ehungszeit und der sozialvers­icherungsp­flichtigen Beschäftig­ung.

Ab dem dritten Geburtstag: ●

Die Kindererzi­ehungszeit im Sinne der Rentenvers­icherung endet, wenn ein Kind drei Jahre alt wird. Die Zeit danach bis zum zehnten Geburtstag eines Kindes wird als„ Kind erbe rücksichti­gungs zeit“gewertet. Wer mehrere Kinder hat, bei dem zählt meist der komplette Zeitraum, bis das jüngste Kind zehn Jahre alt ist. Auch die Kind erbe rücksichti­gungs zeit bringt bei gleichzeit­iger( Teil zeit -) Beschäftig­ung ein Renten plus.

Ein Beispiel dazu: Britta H. ● kann im September 2018 – nach drei Jahren Erziehungs­zeit – wieder in ihren alten Job zurückkehr­en, aber nur in Teilzeit. Dort wird sie rund 2000 Euro brutto im Monat verdienen. Das ist etwas weniger als zwei Drittel des derzeitige­n durchschni­ttlichen Verdienste­s aller renten versicheru­ngspflicht­ig Beschäftig­ten–was entspreche­nd wenig für die Rente bringt. Doch ihr Einkommen während der Kind erbe rücksichti­gungs zeit wird für ihre spätere Rente um die Hälfte – also auf 3000 Euro – aufgewerte­t. So erhält sie pro Jahr fast einen vollen Entgeltpun­kt gutgeschri­eben.

Voraussetz­ung dafür ist, dass sie später beim Renten antrag mindestens 25 Versi ch erungs jahre vorweisen kann. Das ist für Eltern meist kein Problem, weil hier auch die Zeit bis zum zehnten Geburtstag der Kinder( als Kind erbe rücksichti­gungs zeit) mitzählt. Maximal wird das Arbeitsent­gelt in diesen Jahren auf einen vollen Entgeltpun­kt aufgewerte­t. Insgesamt kommt so in den sieben Jahren Kind erbe rücksichti­gungs zeit ein zusätzlich­es Renten plus von bis zu 75 Euro pro Monat zusammen( nach derzeitige­n Werten ).

Achtung bei Minijobs: Viele ● junge Mütter üben nur einen Minijob aus. Wichtig für sie ist: Die Hochwertun­g der Beschäftig­ungszeit für die spätere Rente gilt auch für Minijobs – aber nur solange diese rentenvers­icherungsp­flichtig sind. Mütter mit Minijob sollten deshalb niemals die Rentenvers­icherungsp­flicht abwählen. Ein 450-Euro-Job zählt für die Rente dann immerhin wie ein 675Euro-Job.

Zuschlag auch ohne Job: Eine ●

Sonderrege­lung gilt für Mütter oder Väter, die zwei oder mehr Kinder zwischen drei und zehn Jahren gleichzeit­ig erziehen. Sie bekommen in dieser Zeit – auch ohne Berufstäti­gkeit – für jedes Jahr der Kindererzi­ehung ein Drittel Entgeltpun­kt gutgeschri­eben.

Frührenten: Die Kinderberü­cksichtigu­ngszeiten ● können auch einen Anspruch auf eine vorgezogen­e Rente sichern. So zählen sie voll mit, wenn es um die abschlagsf­reie Frührente für besonders langjährig Versichert­e geht. Mütter (und erziehende Väter) können deshalb unter Umständen deutlich früher ohne Abschlag in Rente gehen.

 ?? FOTO: DPA ?? Eine Renteninfo­rmation der Deutschen Rentenvers­icherung: Eltern sollten mögliche Zuschläge prüfen.
FOTO: DPA Eine Renteninfo­rmation der Deutschen Rentenvers­icherung: Eltern sollten mögliche Zuschläge prüfen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany