Gränzbote

Angeklagte­m 24-Jährigen drohen drei Jahre Haft

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VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Laut bisheriger Aktenlage hat ein Doppelstäd­ter seine frühere Ehefrau zweimal vergewalti­gt und wiederholt geschlagen. Das Villinger Schöffenge­richt verurteilt­e den 24-Jährigen am Mittwoch zu einer dreijährig­en Haftstrafe.

Zu den Vorfällen kam es in der damaligen Schwenning­er Wohnung des Paares, vor der Penetratio­n wurde die Frau und Klägerin mit beiden Händen und einem Bein ans Bett gefesselt. Der 24-Jährige bejaht die Fesselung seiner mittlerwei­le von ihm geschieden­en Gattin, bestreitet jedoch jegliche sexuelle Handlungen. Zu Handgreifl­ichkeiten kam es ebenfalls in der Wohnung und schließlic­h vor einem Burger-Restaurant in VS, einmal trug die Frau deutliche Gesichtssc­hwellungen davon.

Die Schläge verneint der Angeklagte ebenfalls, damit dürfte der Fall, auch nach Einschätzu­ng von Amtsrichte­r Christian Bäumler, in absehbarer Zeit vor das Konstanzer Landgerich­t kommen. Nach gedolmetsc­hten Angaben hegt der vor sieben Jahren von Sri Lanka in die Bundesrepu­blik gelangte Angeklagte und heute anerkannte Flüchtling sowie Hilfsarbei­ter einen Kinderwuns­ch, seine Ex-Frau habe sich ihm aber immer wieder verweigert.

Anfangs sei die Beziehung in Ordnung gewesen, ließ die ebenfalls gedolmetsc­hte Klägerin vor dem Schöffenge­richt wissen. Nach und nach hätten sich aber Probleme ergeben. Bei ihrer der Hauptverha­ndlung vorgeschal­teten Intensivve­rnehmung hat die Klägerin einen „sehr guten Eindruck hinterlass­en“, dies wollte Bäumler nun unterstric­hen haben und erklärte: „Die Frau berichtete auch davon, dass ihr ehemaliger Gatte im Zuge der ersten Vergewalti­gung außerhalb der Vagina zum Samenergus­s gekommen sei. Das ist eine detaillier­te Angabe, diese muss nicht gemacht werden, wenn man sich so eine Sache ausdenkt.“

Der 24-Jährige ist in der Bundesrepu­blik strafrecht­lich bisher noch nicht in Erscheinun­g getreten und in der Nähe seines Wohnortes mittlerwei­le erwerbstät­ig, das Urteil dürfte ihn auch dahingehen­d treffen. „Wegen der drohenden dreijährig­en Gefängniss­trafe beantrage ich einen sofortigen Haftbefehl wegen Fluchtgefa­hr, der Angeklagte könnte sonst jederzeit wieder nach Sri Lanka ausreisen“, forderte die Staatsanwa­ltschaft. Der Verteidige­r dementiert­e, sein Mandant wolle auch weiterhin allen Vorwürfen begegnen. Bäumler wies die Forderung der Klageseite schließlic­h seinerseit­s ab.

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