Der schier unglaubliche Fall des Banana-Joe
Ordnungsamt-Mitarbeiter verbietet gelbe Buchstaben – Amtsleiter Keune: „Es gibt keinen Vorgang“
● VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Arg drangsaliert fühlt sich so mancher Händler vom Ordnungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen. Einer von ihnen ist Reiner Schmitt, besser bekannt als Banana-Joe mit seinem Laden, der nach einem Brand von der Paradiesgasse in die Niedere Straße umgezogen ist.
Schicke gelbe Schaufenster-Beschriftungen weisen dort nun auf die Bananen hin – in schrägem Verlauf. Bereits Anfang August äußerte Banana-Joe seinen Unmut wegen der allzu eng ausgelegten Vorschriften bezüglich der Auslagen vor dem Geschäft, aber auch der gelben Schaufensterbeschriftung, die gerade und weiß sein müsse. „Das muss weg“, sagte er und deutete auf den Schriftzug, „die Buchstaben müssen weiß sein.“Seither diskutiert VS über die unglaublichen Restriktionen.
Und neuerdings diskutiert auch Henning Keune, der Leiter des Amtes für Stadtentwicklung mit. Während Banana-Joe nämlich erzählte, zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten ihn aufgesucht und verlangt, dass der Schaufensterschriftzug entfernt oder richtliniengemäß verändert werde, erklärte Keune am Dienstagabend in einer FacebookDiskussion zum Thema: „Im Amt für Stadtentwicklung gibt es hierzu nicht mal einen Vorgang! Ein reiner Sommerloch-Hype. Man sollte einfach mal mit der Verwaltung reden!“
Sind also Vertreter des Ordnungsamtes in der Innenstadt unterwegs und weisen Einzelhändler zurecht, indem sie die Fensteraufschrift verbieten, ohne dass der Amtsleiter davon Kenntnis erlangt oder in städtischen Unterlagen dazu Vermerke gemacht werden?
Reiner Schmitt sei „mündlich von einem städtischen Mitarbeiter (der als Gast bei ihm war) darauf hingewiesen worden, dass seine Schaufensterbeklebung nicht der Werbesatzung“entspreche, heißt es dazu von der städtischen Pressestelle. Keune schreibe nicht, „dass der Händler, Herr Schmitt, sich hier „etwas eingebildet hätte“oder dass es „kein Problem gebe“, lediglich dass es keinen (formalen) Vorgang hierzu gebe, was auch korrekt ist.“Im weiteren Verlauf ihrer schriftlichen Antwort schreibt Pressesprecherin Oxana Brunner aber auch: „Sollten im Umfeld (grundsätzlich) Verstöße festgestellt oder angezeigt werden, werden die betroffenen Händler von der Verwaltung darauf hingewiesen – wie es auch bei Herrn Schmitt der Fall war.“Ist dies also das „ganz normale“Vorgehen der Verwaltung? Laut Brunner sollte „nach einer gemeinsam tragfähigen Lösung gesucht werden.“Jederzeit könnten sich Händler an das zuständige Fachamt wenden.
Doppelstädter, die die Diskussion um den gelben Schriftzug im Schaufenster des Obst- und Gemüseladens ungläubig verfolgten, wunderten sich hinter vorgehaltener Hand bereits. Der OB-Kandidat Jürgen Roth, der durch die Diskussion auf den Fall aufmerksam wurde und sich dann bei Reiner Schmitt vor Ort erkundigt hatte, äußerte es nun schriftlich: „Wenn ich in die unmittelbare Umgebung schaue, finde ich hier einige Verstöße“– darüber, dass diese geahndet wurden seitens des Ordnungsamtes ist nichts bekannt. Der Verdacht, einer willkürlichen Auslegung der Vorschriften und des Messens mit zweierlei Maß keimt unter Beobachtern.
Vorschriften gelten als restriktiv
Und auch ganz grundsätzlich stößt man sich an allzu restriktiven und wenig nachvollziehbaren Vorschriften. So geht es offenbar auch Roth: „Auch wenn es gegen die derzeitige Gestaltungssatzung verstößt. Mir gefällt die Lösung gut. Hier wäre eine neue Betrachtung hilfreich; die Satzung könnte man auch anpassen, ohne die Innenstadtgestaltung aus der Hand zu geben“, meint er.