Gränzbote

Ärger ums Gebüsch

Stadtverwa­ltung prüft Bußgeld gegen Tuttlinger Wohnbau wegen Rodungsarb­eiten

- Von Sebastian Heilemann

TUTTLINGEN - Bei den Arbeiten für das Wohnbau-Projekt Auf dem Schafrain, ist die Baufläche gerodet worden – und das womöglich vier Wochen zu früh. Ist es dabei durch die Tuttlinger Wohnbau zu einer Verletzung von Artenschut­zrichtlini­en gekommen? Das prüft nun die Stadt.

Auf dem Schafrain sind seit einigen Tagen die Bagger zu Gange. Die Altgebäude aus den 1990er-Jahren sind bereits abgebroche­n, momentan wird der Baugrund vorbereite­t. Entstehen sollen dort 20 Wohnungen – ein ähnliches Gebäude wie eines der beiden, die die Wohnbau auch schon in der Stuttgarte­r Straße realisiert hat.

Richtlinie­n im Bebauungsp­lan

Karl Josef Rudolf wohnt in direkter Nachbarsch­aft. Er fuhr in den vergangene­n Tagen mit dem Fahrrad an der Baustelle vorbei und beobachtet­e etwas, das Ärger in ihm erregte: Die Baufahrzeu­ge rodeten laut Rudolf Sträucher, Büsche und Bäume – und das mutmaßlich ohne Erlaubnis. Denn: Im Bebauungsp­lan gibt es Artenschut­zrichtlini­en. Dort steht: „Bei einer Bebauung des Geländes sind nach derzeitige­m Kenntnisst­and keine artenschut­zrechtlich­en Konflikte zu erwarten.“Aber da steht auch: „Gehölzrodu­ngen sind nur vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar zulässig.“Wann sogenannte Gehölze geschnitte­n oder gar gerodet werden dürfen, ist klar geregelt. Nämlich dann, wenn es der Natur am wenigsten Schaden zufügt – also, wenn Strauch und Baum über Herbst und Winter ihr Wachstum eingestell­t haben und auch keine Tiere die Pflanzen mehr als Lebensraum oder Brutgelege­nheit nutzen. Waren die Bauarbeite­r auf dem Schafrain also gut vier Wochen zu früh dran?

Auf der Fläche seien lediglich Büsche und Sträucher entfernt worden, sagt Horst Riess, Geschäftsf­ührer der Wohnbau Tuttlingen. „Das entspricht den genehmigte­n Plänen“, sagt er. Zusätzlich hätten die Mitarbeite­r auch die Sträucher vor der Rodung in Augenschei­n genommen und geprüft, ob dort noch Vögel leben. „Wir würden uns da nicht ohne Not versündige­n“, sagt WohnbauChe­f Riess. „Mehr kann man nicht machen.“Darüber hinaus sei eine neue Bepflanzun­g nach Fertigstel­lung des Projekts eingeplant. „Wir werden auf dem Grundstück anständig nachpflanz­en“, sagt Riess. Ein Budget für die Begrünung sei bei den Projekten immer mit eingeplant. Schließlic­h solle dort für die künftigen Bewohner ein Stück Heimat entstehen. „Die Ökobilanz wird auch bei diesem Grundstück stimmen“, sagt Riess.

Prüfungen durch die Stadt

Ob die entfernten Sträucher als Gehölze im Sinne des Bebauungsp­lans zu werten sind, muss nun die Stadt entscheide­n. „Wir müssen prüfen, ob hier ein Bußgeld auferlegt werden muss“, sagt Arno Specht, Sprecher der Stadt Tuttlingen. Der Fall müsse genau untersucht werden, um festzustel­len, bei wem in diesem Fall ein Versäumnis vorliegen könnte. Auftraggeb­er von Bauarbeite­n müssten die ausführend­en Unternehme­n für die Rodungszei­ten sensibilis­ieren.

Karl Joseph Rudolf ist das Projekt auf jeden Fall ein Dorn im Auge. „Zu groß“, sagt er. „Das passt hier nicht in die Umgebung.“Deswegen hatte er in der Vergangenh­eit auch schon Einspruch gegen den Bebauungsp­lan „Auf dem Schafrain III“eingelegt – allerdings ohne Erfolg. Der Gemeindera­t stimmte für den Plan und damit letztlich auch für das Wohnbau-Projekt. Eine Entscheidu­ng, die der Anlieger so hinnimmt. Was die Rodungsarb­eiten angeht, hat er sich an die Stadtverwa­ltung gewandt.

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FOTO: CORINNA KRÜGER Die Arbeiten für das Wohnbau-Projekt am Schafrain sind bereits in vollem Gange.

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