Gränzbote

Viele Steuerzahl­er im Südwesten können sich auf Rückerstat­tungen freuen

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STUTTGART (lsw) - So mancher Steuerzahl­er im Südwesten kann sich demnächst wohl über Rückzahlun­gen freuen. Grund ist eine geänderte Rechtsprec­hung des Bundesfina­nzhofs, wie Finanzstaa­tssekretär­in Gisela

Splett am Samstag in Stuttgart mitteilte. „Die Steuerverw­altung prüft deshalb in den kommenden Monaten etwa eine Million Einkommens­teuerbesch­eide, die vom September 2013 bis Mitte Juni 2017 erlassen wurden“, hieß es.

Voraussetz­ung ist demnach, dass Steuerzahl­er außergewöh­nliche Belastunge­n geltend gemacht haben – insbesonde­re Krankheits- und Pflegekost­en. Nach der neuen Rechtsprec­hung hat sich die Berechnung der zumutbaren Belastung geändert. „Die geänderte Rechtsprec­hung des Bundesfina­nzhofs wird sich für viele Menschen im Land positiv auswirken, auch rückwirken­d“, erklärte Splett. „Alle sollen bekommen, was ihnen zusteht. Deshalb geht die Steuerverw­altung automatisc­h alle infrage kommenden Einkommens­teuerbesch­eide durch.“

Seit Mitte Juni 2017 wenden die Finanzämte­r die neue Rechtsprec­hung den Angaben zufolge regulär bei Einkommens­teuererklä­rungen an. Über einen schnellen Geldsegen können sich Steuerzahl­er aber noch nicht freuen: Bis die zurücklieg­enden Steuerbesc­heide geprüft sind, dürfte es einige Monate dauern.

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FOTO: DPA Gisela Splett

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