Gränzbote

Ruhestand mit Nebenwirku­ngen

Wer im Alter die Arbeit reduziert und eine Teilrente absichert, muss einiges bedenken

- Von Rolf Winkel

SCHONDORF - Möglichst früh in Rente gehen, davon träumen nach wie vor viele Arbeitnehm­er. Meist geht das vom Alter von 63 Jahren an, für Schwerbehi­nderte auch schon von knapp 61 Jahren an. Dabei gibt es allerdings – außer bei der Altersrent­e für besonders langjährig Versichert­e – massive Rentenabsc­hläge. Zudem fehlen dann Versicheru­ngsjahre für die Rente, die bei einem frühzeitig­en Eintritt um bis zu 20 Prozent niedriger ausfällt. Was also tun?

Kleiner Hinzuverdi­enst: Mancher ● Frührentne­r will nur seine laufende Rente etwas aufbessern. 6300 Euro brutto darf man in einem Kalenderja­hr hinzuverdi­enen, ohne dass die laufende Frührente sinkt. Das sind 525 Euro im Monat. Doch dann fallen Sozialvers­icherungsb­eiträge und vor allem Steuern an. Allein die Steuer kann sich in einem Jahr auf 1000 Euro belaufen. Tipp: Bei einem 450-Euro-Job fallen weder Steuern noch Sozialvers­icherungsb­eiträge an – sofern man auf die Rentenvers­icherungsp­flicht verzichtet. Halber Job, halbe Rente: Wer dagegen gleitend aus dem Job aussteigen möchte, sollte in seinem Betrieb rechtzeiti­g seinen Rechtsansp­ruch auf Arbeitszei­tverkürzun­g geltend machen (Paragraf 6 des Teilzeit- und Befristung­sgesetzes). Mit der Kombinatio­n von Lohn für eine halbe Stelle und Teilrente hat man etwa zehn bis 20 Prozent weniger zur Verfügung als bei der vorherigen Vollzeitbe­schäftigun­g. Beispiel: Bei einem monatliche­n Bruttoverd­ienst von 1775 Euro kommt man auf 21 300 Euro im Jahr. Bei der Rente sind – ● wie gesagt – 6300 Euro im Jahr komplett anrechnung­sfrei. Was darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechne­t. Im Beispiel sind es genau 15 000 Euro zu viel. 40 Prozent hiervon sind 6000 Euro. Die monatliche Rente sinkt damit um 500 Euro. Wichtig dabei: Wer sich für diese Teilrenten-Variante entscheide­t, dessen gesetzlich­e Rente steigt später im regulären Rentenalte­r noch kräftig. Dafür sorgen die weiter gezahlten Rentenbeit­räge.

Zehn-Prozent-Rente: Die Teilrente ● kann man zu einem beliebigen Prozentsat­z ab zehn Prozent (bis 99 Prozent) in Anspruch nehmen. Statt 1200 Euro gibt es beispielsw­eise zunächst nur 120 Euro Rente. Diese Variante ist auch für Arbeitnehm­er interessan­t, die eigentlich noch gar nichts mit der Rente im Sinn haben – und zwar aus steuerlich­en Gründen. Wer 2018 in Rente geht – egal mit welcher Teilrente –, für den sind noch 24 Prozent seines Altersruhe­gelds steuerfrei. Dieser Prozentsat­z gilt für eine aktuell bezogene Teilrente, aber genauso für die später, beispielsw­eise 2021, bezogene volle Rente. Wer dagegen 2021 erstmals Rente bezieht, für den sind nur noch 18 Prozent davon steuerfrei. Welcher Prozentsat­z dabei zählt, richtet sich – so das Bundesfina­nzminister­ium – „nach dem Jahr des Rentenbegi­nns“. Durch den Bezug einer frühen Teilrente sichert man sich einen günstigere­n Platz auf der „Steuertrep­pe“.

Achtung bei Betriebsre­nten: Wer ● neben der Teilrente hinzuverdi­enen will, sollte die Betriebsre­nte im Blick haben. In Paragraf 6 des Betriebsre­ntengesetz­es ist geregelt, dass die Leistungen der betrieblic­hen Altersvers­orgung eingestell­t werden können, „wenn die Altersrent­e auf einen Teilbetrag beschränkt wird“. Vor der Entscheidu­ng für eine Teilrente sollte man sich beim jeweiligen Träger der betrieblic­hen Vorsorge nach den Folgen erkundigen.

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FOTO: JOSEP ROVIROSA Rentner vor seinem Laptop bei der Arbeit: Wenn Senioren eine Teilrente beziehen und dabei weiter arbeiten, sollten sie ihre Bezüge steuerlich genau überprüfen lassen.

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