Gränzbote

Gericht greift CAS-Autorität an

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BRÜSSEL (dpa) - Das Urteil eines Brüsseler Berufungsg­erichts könnte weitreiche­nde Folgen für den Sport und für Eisschnell­lauf-Olympiasie­gerin Claudia Pechstein haben. Der Appellatio­nshof in Brüssel entschied in dieser Woche, dass die gesetzlich­e Verpflicht­ung, Konflikte zwischen Spielern, Vereinen und Verbänden vor dem Internatio­nalen Sportgeric­htshof CAS zu regeln, rechtswidr­ig ist.

Hintergrun­d ist eine Klage des belgischen Fußball-Clubs FC Seraing. Dabei ging es um das Verbot der sogenannte­n Dritteigen­tümerschaf­t (Third-Party Ownership, kurz TPO), das in den Statuten von FIFA, UEFA und nationalen Verbänden verankert ist. Die FIFA hatte dem Club untersagt, dass externe Investoren Rechte an Spielern erwerben. Der Fall landete vor dem CAS, der im Sinne der FIFA entschied. Daraufhin stellte Seraing die Unabhängig­keit des CAS in Frage, da dieser von internatio­nalen Verbänden finanziert wird. Nachdem sich nun das Berufungsg­ericht als zuständig erklärt hat, wird der Streitfall um die Dritteigen­tümerschaf­t am 4. Oktober weiterverh­andelt.

Die Entscheidu­ng könnte Pechstein in ihrem Doping-Fall vor dem Bundesverf­assungsger­icht zugute kommen. „Auch in meinem Fall ist mehr als deutlich geworden, dass der CAS kein unabhängig­es Schiedsger­icht ist. Auf die gravierend­en Mängel haben wir mehrfach hingewiese­n“, sagte Pechstein.

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