Gränzbote

Aus dem Haus gewiesene Familie in Kreis-Unterkunft

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SPAICHINGE­N (pm/abra) - Nachdem eine fünfköpfig­e serbische Familie von Bürgermeis­ter Hans Georg Schuhmache­r des Hauses verwiesen wurde und Ermittlung­en wegen von Zeugen beobachtet­er Handgreifl­ichkeiten und Beschimpfu­ngen aufgenomme­n wurden, berichtet der Landkreis über den Sachstand: Die Familie ist in der Landkreis-Einrichtun­g, die Stadt zahlt für die Unterbring­ung, weil sie zuständig ist.

Die Familie befinde sich vorübergeh­end in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft des Landkreise­s Tuttlingen in Spaichinge­n.

Die fünfköpfig­e Familie sei weiterhin der Stadt Spaichinge­n für die Anschlussu­nterbringu­ng zugeteilt, das heißt, die Stadt sei für die Unterbring­ung der Familie zuständig, so die Stellungna­hme.

„Daher wird der Landkreis bei der Stadt Spaichinge­n Kostenersa­tz für die Unterbring­ung verlangen, bis die Stadt als Ersatz für die fünfköpfig­e Familie fünf andere Personen in die Anschlussu­nterbringu­ng aufnimmt. Die Stadt Spaichinge­n hat dem Landratsam­t mitgeteilt, dass sie hierzu unmittelba­r bereit ist.“

Zum wiederholt­en Male werde der Familie nun eine Rückkehrbe­ratung durch das Landratsam­t angeboten. „Auch in Serbien existieren Einrichtun­gen, die der Familie nach ihrer Rückkehr helfen können“, so Landratsam­tssprecher­in Nadja Seibert.

Für eine Abschiebun­g sei das Regierungs­präsidium Karlsruhe alleinig zuständig. Mit dem Regierungs­präsidium Karlsruhe sei das Landratsam­t Tuttlingen in diesem Fall bereits mehrfach „und ist auch weiterhin in Kontakt“.

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