Aus dem Haus gewiesene Familie in Kreis-Unterkunft
SPAICHINGEN (pm/abra) - Nachdem eine fünfköpfige serbische Familie von Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher des Hauses verwiesen wurde und Ermittlungen wegen von Zeugen beobachteter Handgreiflichkeiten und Beschimpfungen aufgenommen wurden, berichtet der Landkreis über den Sachstand: Die Familie ist in der Landkreis-Einrichtung, die Stadt zahlt für die Unterbringung, weil sie zuständig ist.
Die Familie befinde sich vorübergehend in einer Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Tuttlingen in Spaichingen.
Die fünfköpfige Familie sei weiterhin der Stadt Spaichingen für die Anschlussunterbringung zugeteilt, das heißt, die Stadt sei für die Unterbringung der Familie zuständig, so die Stellungnahme.
„Daher wird der Landkreis bei der Stadt Spaichingen Kostenersatz für die Unterbringung verlangen, bis die Stadt als Ersatz für die fünfköpfige Familie fünf andere Personen in die Anschlussunterbringung aufnimmt. Die Stadt Spaichingen hat dem Landratsamt mitgeteilt, dass sie hierzu unmittelbar bereit ist.“
Zum wiederholten Male werde der Familie nun eine Rückkehrberatung durch das Landratsamt angeboten. „Auch in Serbien existieren Einrichtungen, die der Familie nach ihrer Rückkehr helfen können“, so Landratsamtssprecherin Nadja Seibert.
Für eine Abschiebung sei das Regierungspräsidium Karlsruhe alleinig zuständig. Mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe sei das Landratsamt Tuttlingen in diesem Fall bereits mehrfach „und ist auch weiterhin in Kontakt“.