SZ-Telefonaktion Krankenversicherung
RAVENSBURG (sz) - Das kommende Jahr bringt Neues bei der Krankenversicherung: Zum 1.
Januar 2019 wird die paritätische Finanzierung des Kassenbeitrages wieder eingeführt.
Die gesetzlichen
Kassen erheben dann zwar weiter unterschiedliche Beitragssätze, doch zahlen Arbeitnehmer und -geber den Beitrag einschließlich Zusatzbeitrag je zur Hälfte. Die Regelung gilt auch für Rentner und Rentenversicherer.
Außerdem soll der
Beitrag zur Pflegeversicherung um
0,3 oder 0,5 Prozentpunkte angehoben werden.
Weitere Änderungen betreffen die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung bei gering verdienenden Selbstständigen. Bereits seit dem Sommer vergangenen Jahres gilt, dass manche freiwillig versicherte
Rentner in die Pflichtversicherung der Rentner wechseln können.
Unverändert ist die Komplexität der Regelungen zur Krankenversicherung. Rede und Antwort auf Fragen zum
Thema Krankenversicherung geben am SZ-Lesertelefon Gabriel Fürst von der AOK Bodensee-Oberschwaben, Roland Grimm vom Verband der privaten Krankenversicherung und Monika Müller vom Sozialverband VdK.
Die Telefonaktion findet am Mittwoch, dem 19. September zwischen 18 und 20 Uhr statt. Telefon: 0751-2955-1555.