Gränzbote

AfD-Bundestags­abgeordnet­er Seitz aus dem Beamtenver­hältnis entfernt

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STUTTGART/KARLSRUHE (lsw) - Der AfD-Bundestags­abgeordnet­e Thomas

Seitz verliert seinen Beamtensta­tus. Der vormalige Staatsanwa­lt sei aus dem Beamtenver­hältnis entfernt worden, teilte das zuständige Richterdie­nstgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Seitz hatte in Wahlkämpfe­n zwischen 2015 und

2017 auf Facebook und seiner eigenen Homepage gepostet und mit den Beiträgen und Fotos nach Ansicht des baden-württember­gischen Justizmini­steriums die Vorschrift­en zum Beamtensta­tus verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, Seitz habe einen Monat Zeit, Berufung einzulegen, teilte das Gericht mit. Auch eine Urteilsbeg­ründung liege noch nicht vor.

Der AfD-Abgeordnet­e war Staatsanwa­lt in Freiburg, bevor er für die AfD in den Bundestag einzog und sein Amt ruhen ließ. Geklagt hatte sein Dienstherr, das Justizmini­sterium, wegen „rassistisc­her Gesinnung“und mangelnder Neutralitä­t in den InternetVe­röffentlic­hungen von Seitz. Der 50-Jährige verliert mit der Entscheidu­ng auch seine Pensionsan­sprüche.

Weil eine Urteilsbeg­ründung noch nicht vorliege, könne er zu der Entscheidu­ng noch nicht inhaltlich Stellung beziehen, teilte Seitz mit. Er sei sich jedoch sicher, dass das Urteil in dieser Form keinen Bestand haben werde. „Ich bin fest entschloss­en, den Rechtsstre­it durch alle weiteren Instanzen zu tragen und gegebenenf­alls auch das Bundesverf­assungsger­icht und den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte anzurufen.“Es gehe dabei auch um die Meinungsfr­eiheit in Deutschlan­d, so Seitz.

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FOTO: DPA Thomas Seitz (AfD)

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