AfD-Bundestagsabgeordneter Seitz aus dem Beamtenverhältnis entfernt
STUTTGART/KARLSRUHE (lsw) - Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas
Seitz verliert seinen Beamtenstatus. Der vormalige Staatsanwalt sei aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden, teilte das zuständige Richterdienstgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. Seitz hatte in Wahlkämpfen zwischen 2015 und
2017 auf Facebook und seiner eigenen Homepage gepostet und mit den Beiträgen und Fotos nach Ansicht des baden-württembergischen Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Seitz habe einen Monat Zeit, Berufung einzulegen, teilte das Gericht mit. Auch eine Urteilsbegründung liege noch nicht vor.
Der AfD-Abgeordnete war Staatsanwalt in Freiburg, bevor er für die AfD in den Bundestag einzog und sein Amt ruhen ließ. Geklagt hatte sein Dienstherr, das Justizministerium, wegen „rassistischer Gesinnung“und mangelnder Neutralität in den InternetVeröffentlichungen von Seitz. Der 50-Jährige verliert mit der Entscheidung auch seine Pensionsansprüche.
Weil eine Urteilsbegründung noch nicht vorliege, könne er zu der Entscheidung noch nicht inhaltlich Stellung beziehen, teilte Seitz mit. Er sei sich jedoch sicher, dass das Urteil in dieser Form keinen Bestand haben werde. „Ich bin fest entschlossen, den Rechtsstreit durch alle weiteren Instanzen zu tragen und gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.“Es gehe dabei auch um die Meinungsfreiheit in Deutschland, so Seitz.