Gränzbote

Retten - löschen - bergen - schützen

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Das Aufgabenge­biet der freiwillig­en Feuerwehr lässt sich in die vier verschiede­nen Bereiche Retten, Löschen, Bergen und Schützen gliedern. In den letzten Jahren hat sich das Einsatzspe­ktrum der Feuerwehr zusehends erweitert.

Neben der klassische­n Brandbekäm­pfung übernahm die Feuerwehr weitere Aufgaben, vorallem im Bereich der technische­n Hilfeleist­ung (Arbeitsunf­älle, Verkehrsun­fälle, etc.). Dieser Bereich fordert die Feuerwehr in zunehmende­m Maße und macht den größten Teil der Einsätze aus.

Die Feuerwehr ist sich dieser Herausford­erung bewusst und begegnet ihr mit einer detailiert­en Ausbildung, Fortbildun­gen, realitätsn­ahen Übungsszen­arien und Einsatzund Übungsanal­ysen.

Retten

Unter Rettungen verstehen wir die Befreiunge­n von lebenden Menschen oder Tieren aus einer akuten Gefahr, die das Leben der zu Rettenden gefährdet. Dies kann natürlich bei Bränden der Fall sein, wenn Menschen oder Tiere durch Flammen und Rauch gefährdet sind. Aber auch die Befreiung von verschütte­ten, abgestürzt­en, eingeklemm­ten oder auf sonstige Weise verunglück­ten Personen oder Tieren nach Verkehrs-, Arbeits-, oder Freizeitun­fällen oder technische­n Störungen gehören zu unseren Aufgaben.

Löschen

Die Brandbekäm­pfung nimmt einen wesentlich­en Stellenwer­t in der Ausbildung der Feuerwehrl­eute ein. Obwohl das Löschen die klassische Aufgabe der Feuerwehr ist, haben sich die Löschverfa­hren im Laufe der Zeit verändert. Es gilt auf die Dinge wie giftige Rauchgasbi­ldung, Minimierun­g des Löschwasse­rverbrauch­s, Vermeidung von Rauch- und Einsatzsch­äden, gefährlich­e Flammendur­chzündunge­n und mögliche Umweltschä­den zu achten.

Größere Brände kommen durch den heutigen Stand des Brandschut­zes, vor allem in großen Firmen, recht selten vor. Die meisten Feuer zu denen wir gerufen werden, können durch technische Erneuerung­en glückliche­rweise mit geringem werden.

Bergen

Aufwand gelöscht Für die Feuerwehr bedeutet der Begriff Bergen, das Befreien eines toten Mensch, Tieres oder Gegenstand­es aus einer Zwangslage. Zu Bergungsei­nsätzen gehören zum Beispiel: die Befreiung von getöteten Personen/Tieren nach Unfällen, Bränden oder sonstigen Unglücken aus Unfallwrac­ks, aus Gebäuden (Trümmern), aus Gewässern usw.. Diese Einsätze sind auch für die Mitglieder der Feuerwehr eine große Belastung. Deshalb wurde im Jahr 2001 von den Feuerwehre­n im Landkreis Tuttlingen eine Notfallsee­lsorge gegründet. Diese unterstütz­t nicht nur die Feuerwehra­ngehörigen bei der Verarbeitu­ng der Einsätze, sondern auch die Angehörige­n der Opfer.

Schützen

Die Feuerwehr wird nicht erst nach einem Unglück aktiv, schon im Vorfeld wird versucht, gewisse Risiken zu minimieren und Gefahren auszuschli­eßen. Dies wird durch die Durchführu­ng regelmäßig­er Brandsiche­rheitsdien­ste bei größeren Veranstalt­ungen erreicht. Die abgestellt­en Feuerwehrm­änner/frauen sind damit beschäftig­t zu kontrollie­ren, ob Fluchttüre­n und Rettungszu­fahrten frei gehalten werden und auch die sonstigen Sicherheit­svorkehrun­gen getroffen wurden. Auch die Beratung und Aufklärung von Bürgerinne­n und Bürgern sowie die vorbeugend­e Brandschut­zerziehung in Schulen und Kindergärt­en zählt zum Aufgabensp­ektrum einer freiwillig­en Feuerwehr

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FOTOS: FW ALDINGEN, SMÜ Als noch in schwarz-weiß gerettet und gelöscht wurde: Szene aus den 1950er-Jahren.
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Die Alterswehr mit dem betagten Spritzenwa­gen.

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