Dashcams fallen bei Tests durch
Dashcams fürs Auto machen selten, was sie sollen, sind oft nicht datenschutzkonform und können am Ende ein Sicherheitsrisiko darstellen. Das zeigt ein Gemeinschaftstest der Zeitschrift „c’t“und des ADAC von neun Geräten zwischen 17 und 300 Euro. Solche Kameras, die etwa per Saugnapf an die Frontscheibe kommen, sollen bei einem Unfall helfen, Beweise zu sichern. Dazu speichern sie gefilmte Aufnahmen, sobald die Sensoren einen Unfall oder eine gefährliche Situation erkennen.
Modelle, die beim Test entsprechend sensibel reagierten, filmten meist nur unbefriedigende Videos. Und solche mit guter Aufnahmequalität wiederum patzten bei der Erkennung von Unfällen, so die „c’t“, für die nach dem Crashtest feststand: Die meisten würden aufgrund der schlechten Halterungen „bei schweren Unfällen eher ein Sicherheitsrisiko darstellen, als zur Klärung des Unfallhergangs beizutragen“.
Auch den ADAC überzeugten die Dashcams noch nicht, weswegen der Autoclub keinem der neun Geräte eine gute Note verlieh. Sieben bekamen ein „Befriedigend“und zwei ein „Ausreichend“. Zwei Drittel der Geräte wurden schon aufgrund der Halterung abgewertet, weil diese beim Crash nach oben wegklappte – und die Dashcam so den Himmel filmte. Darüber hinaus konnten die in der Mehrzahl nur nach vorn gerichteten Apparate viele Unfallszenarien, etwa Auffahrunfälle oder Seitenrempler, nicht erfassen. Auch mit schlechten Sichtverhältnissen kamen viele Geräte nicht klar.
Die Nutzung der Kameras als Beweismittel ist unter gewissen Voraussetzungen seit einem BGH-Urteil aus dem Mai erlaubt (Az.: VI ZR 233/17). So dürfen die Dashcams nur eine sich ständig selbst überspielende, kurze Videoschleife aufnehmen, erklärt „c’t“. Erst anlassbezogen, etwa bei einem Unfall, dürfen sie die Aufnahmen dauerhaft speichern. In der Werkseinstellung filmten allerdings alle Kameras ständig, so der ADAC. „Man hat den Eindruck, die Geräte sind noch nicht wirklich so weit“, sagt „c’t“-Redakteur Sven Hansen. (dpa)