Sägewerk Maurer baut ohne Genehmigung
Baurechtsamt muss jetzt prüfen, ob Anlage stehen bleiben kann
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MÜHLHEIM – Seit einer Woche steht sie auf dem Areal des Sägewerks Maurer in Mühlheim – eine neue Förderanlage für Sägespäne. Allerdings ist der Entsorgungsanlage ohne Baugenehmigung erstellt worden, wie die Stadt Mühlheim und das Baurechtsamt am Montag bestätigten.
„Im Vorfeld fand bezüglich des Bauvorhabens keine Kommunikation mit dem Baurechtsamt und der Stadt Mühlheim statt“, sagt Mühlheims Bürgermeister, Jörg Kaltenbach auf Anfrage unserer Zeitung. Er zeigt sich über diese Vorgehensweise enttäuscht: „Das Verhalten des Unternehmens war nicht rechtens.“
Seit einer Woche steht die Anlage auf dem Areal des Sägewerks. Baurechtsamtleiter Andreas Hässler war am vergangenen Dienstag vor Ort, hat den Bau in Augenschein genommen und dem Geschäftsführer, KarlHeinz Maurer, eine Nutzungsuntersagung erteilt, so Mühlheims Bürgermeister.
Das Baurechtsamt verlangt nun zur Überprüfung die notwendigen Unterlagen. Ein Bauantrag der Geschäftsführung liege nach Angaben von Hässler derzeit nicht vor. Sollte sich die Förderanlage, so der Baurechtsamtsleiter, als nicht genehmigungsfähig erweisen, droht ein Abriss. „Es liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die Behörde muss gegen derartige Verstöße vorgehen“, betont Hässler. Der Sägewerkleiter muss nun mit einem Bußgeld rechnen, das sich auf bis zu 100 000 Euro belaufen kann.
Geschäftsführer bedauert den Fehler
Montagmorgen stattete Hässler dem Sägewerk einen Besuch ab, um zu überprüfen, ob die Nutzungsuntersagung eingehalten wird. „Die Anlage wurde nur aufgestellt, aber noch nicht in Betrieb genommen. Aktuell arbeiten wir mit der alten Entsorgunganlage“, erklärt Maurer auf Anfrage unserer Zeitung.
Der Geschäftsführer bedauert sein Vorgehen: „Ich habe mich auf den Maschinenhersteller verlassen, der sagte, dass eine Entsorgungsanlage genehmigungsfrei aufgestellt werden könnte. Ich war da einfach zu blauäugig. Hätte ich lieber nachgefragt.“Er habe nun ein Ingenieursbüro beauftragt, damit der Bauantrag ordnungsgemäß gestellt werden kann „und alles einen ordentlichen Verlauf nimmt“. Bis wann die Nutzungsunterlassung der Förderanlage andauert, ist noch offen. Der Sägewerkleiter stellt sich aber schon jetzt auf den einen oder anderen Kontrollbesuch des Baurechtsamtes ein.