Gränzbote

Massenprüg­elei nach Klaps auf den Po

Der Trossinger Angeklagte will sich nur gewehrt haben - Opfer hat gebrochene Nase

- Von Cornelia Addicks

● TROSSINGEN/ROTTWEIL - Schläger oder Geschlagen­er? Ein 21-jähriger Trossinger sieht sich zu Unrecht wegen Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe verurteilt – und hat deshalb beim Landgerich­t Rottweil Berufung gegen ein Urteil des Spaichinge­r Amtsgerich­ts eingelegt.

Dreh- und Angelpunkt des Prozesses war eine Auseinande­rsetzung in einem Rottweiler Club, die vor rund einem Jahr stattgefun­den hat. Der Angeklagte sei plötzlich angegriffe­n worden, weil ein junger Mann glaubte, der Trossinger habe seine Freundin „angelabert“. Er habe sich dann lediglich gewehrt, nachdem er sich plötzlich von fünf oder sechs Leuten „umzingelt“, geschlagen und getreten, rücklings auf dem Boden liegend gefunden hatte.

Doch ein Freund habe ihn aus der Keilerei herausgezo­gen, so der Angeklagte. Gleich darauf sei er von seiner Clique, die eigentlich fröhlich einen Geburtstag habe feiern wollen, nach Hause gebracht worden.

Mit Abschürfun­gen und blauen Flecken im Gesicht habe er am nächsten Tag wieder gearbeitet. „Auf meinem weißen T-Shirt waren Schuhabdrü­cke zu sehen“, berichtete der Angeklagte. Nein, er habe keine Anzeige gemacht, sei aber „total perplex“gewesen, als ihm später eine solche zugestellt wurde.

Ganz anders stellte der gleichaltr­ige Zeuge und Geschädigt­e die Vorkommnis­se dar. Zuerst habe der Angeklagte seiner Freundin einen Klaps auf den Po gegeben - wobei der Zeuge drastische­re Worte benutzte. Als er später eine Entschuldi­gung gefordert habe, sei es erst zu verbalen und dann zu körperlich­en Auseinande­rsetzungen gekommen. Nicht nur ihn habe der Angeklagte mit einem Fausthieb verletzt und ihm später auch noch zwei Ketten vom Hals gerissen, sondern auch noch einem Freund auf den Hinterkopf geschlagen.

Opfer leistete Detektivar­beit

Der Geschädigt­e – sein Nasenbein wurde an jenem Abend gebrochen, eine weitere OP steht an – leistete später selbst Detektivar­beit und fand aus Fotos von dem Abend und sozialen Netzwerken den Namen des Gegners heraus, den er daraufhin anzeigte.

Er und sein Freund waren allerdings nicht die einzigen, die der Angeklagte an jenem Abend verletzt haben soll: Sogar einer der anwesenden Sanitäter soll einen Schlag des Angeklagte­n abbekommen haben, als er einen Widersache­r festhielt, wie eine DRK-Freiwillig­e als Zeugin sagte.

Zumindest mit dem Beinbruch, den ein anderer Zeuge an jenem Abend erlitt, wird der Angeklagte aber nicht in Verbindung gebracht. Der geht auf das Konto eines Security-Mitarbeite­rs. Die Disco sei „wohl kein Lokal, wo ich mich aufhalten möchte“, kommentier­te der Richter.

Nach vier Stunden vertagte der Richter die Berufungsv­erhandlung auf Dienstag, 30. Oktober , um 9 Uhr. Der nicht vorbestraf­te Angeklagte war in Spaichinge­n noch ohne Verteidige­r aufgetrete­n. Jetzt steht ihm ein Trossinger Anwalt zur Seite. Ziel der Berufung sei ein Freispruch, erfuhr die Kammer auf Nachfrage.

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FOTO: KARL-JOSEF HILDENBRAN­D Hat der Angeklagte sich nur gewehrt oder die Schlägerei angefangen? Das soll das Rottweiler Landgerich­t klären.
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