Massenprügelei nach Klaps auf den Po
Der Trossinger Angeklagte will sich nur gewehrt haben - Opfer hat gebrochene Nase
● TROSSINGEN/ROTTWEIL - Schläger oder Geschlagener? Ein 21-jähriger Trossinger sieht sich zu Unrecht wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt – und hat deshalb beim Landgericht Rottweil Berufung gegen ein Urteil des Spaichinger Amtsgerichts eingelegt.
Dreh- und Angelpunkt des Prozesses war eine Auseinandersetzung in einem Rottweiler Club, die vor rund einem Jahr stattgefunden hat. Der Angeklagte sei plötzlich angegriffen worden, weil ein junger Mann glaubte, der Trossinger habe seine Freundin „angelabert“. Er habe sich dann lediglich gewehrt, nachdem er sich plötzlich von fünf oder sechs Leuten „umzingelt“, geschlagen und getreten, rücklings auf dem Boden liegend gefunden hatte.
Doch ein Freund habe ihn aus der Keilerei herausgezogen, so der Angeklagte. Gleich darauf sei er von seiner Clique, die eigentlich fröhlich einen Geburtstag habe feiern wollen, nach Hause gebracht worden.
Mit Abschürfungen und blauen Flecken im Gesicht habe er am nächsten Tag wieder gearbeitet. „Auf meinem weißen T-Shirt waren Schuhabdrücke zu sehen“, berichtete der Angeklagte. Nein, er habe keine Anzeige gemacht, sei aber „total perplex“gewesen, als ihm später eine solche zugestellt wurde.
Ganz anders stellte der gleichaltrige Zeuge und Geschädigte die Vorkommnisse dar. Zuerst habe der Angeklagte seiner Freundin einen Klaps auf den Po gegeben - wobei der Zeuge drastischere Worte benutzte. Als er später eine Entschuldigung gefordert habe, sei es erst zu verbalen und dann zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen. Nicht nur ihn habe der Angeklagte mit einem Fausthieb verletzt und ihm später auch noch zwei Ketten vom Hals gerissen, sondern auch noch einem Freund auf den Hinterkopf geschlagen.
Opfer leistete Detektivarbeit
Der Geschädigte – sein Nasenbein wurde an jenem Abend gebrochen, eine weitere OP steht an – leistete später selbst Detektivarbeit und fand aus Fotos von dem Abend und sozialen Netzwerken den Namen des Gegners heraus, den er daraufhin anzeigte.
Er und sein Freund waren allerdings nicht die einzigen, die der Angeklagte an jenem Abend verletzt haben soll: Sogar einer der anwesenden Sanitäter soll einen Schlag des Angeklagten abbekommen haben, als er einen Widersacher festhielt, wie eine DRK-Freiwillige als Zeugin sagte.
Zumindest mit dem Beinbruch, den ein anderer Zeuge an jenem Abend erlitt, wird der Angeklagte aber nicht in Verbindung gebracht. Der geht auf das Konto eines Security-Mitarbeiters. Die Disco sei „wohl kein Lokal, wo ich mich aufhalten möchte“, kommentierte der Richter.
Nach vier Stunden vertagte der Richter die Berufungsverhandlung auf Dienstag, 30. Oktober , um 9 Uhr. Der nicht vorbestrafte Angeklagte war in Spaichingen noch ohne Verteidiger aufgetreten. Jetzt steht ihm ein Trossinger Anwalt zur Seite. Ziel der Berufung sei ein Freispruch, erfuhr die Kammer auf Nachfrage.