Gränzbote

Haftbefehl bringt Strobl in Not

Stuttgarte­r Landtag fordert Aufklärung im Fall Freiburg

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STUTTGART (lsw/AFP) - Nach der mutmaßlich­en Gruppenver­gewaltigun­g in der Nacht zum 14. Oktober in Freiburg bringt ein zunächst nicht vollstreck­ter Haftbefehl gegen einen Verdächtig­en Baden-Württember­gs Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) in Erklärungs­not. Die Opposition im Landtag fordert von ihm Aufklärung, warum der Haftbefehl vom 10. Oktober zunächst nicht vollzogen wurde. Als Konsequenz aus dem Vorfall sprach sich die Integratio­nsbeauftra­gte der Bundesregi­erung, Annette Widmann-Mauz (CDU), für eine umfassende Sexualaufk­lärung von Asylbewerb­ern aus. Asylsuchen­de müssten unmittelba­r nach ihrer Ankunft Kurse über das Zusammenle­ben in Deutschlan­d erhalten. Dazu gehöre auch, „dass es für sexuellen Missbrauch und andere Gewalttate­n null Toleranz gibt“, sagte sie dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d.

HEILBRONN (lsw) - Das Landgerich­t (Foto: dpa) hat einen 70-Jährigen wegen der geplanten Tötung von Flüchtling­en zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Mann wurde am Mittwoch wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung in drei Fällen schuldig gesprochen. Er hatte eingeräumt, am 17. Februar auf dem Marktplatz in Heilbronn mit einem Küchenmess­er auf vier junge Männer eingestoch­en zu haben, die er für Asylbewerb­er hielt. (Az: 1 Ks 11 Js 5478/ 18) Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Ein damals 17 Jahre alter Afghane wurde dabei schwer verletzt, ein 25-jähriger Iraker und ein 19-jähriger Syrer leicht. Der vierte Attackiert­e wich drei Stichen aus und konnte unverletzt fliehen. Der Angeklagte hatte nach seiner Verhaftung gesagt, es sei ihm darum gegangen, ein Zeichen gegen die Flüchtling­spolitik in Deutschlan­d zu setzen. Ein Gutachter bescheinig­te dem während der Tat betrunkene­n Mann vermindert­e Schuldfähi­gkeit.

Aus Sicht des Vorsitzend­en Richters Roland Kleinschro­th war das nicht nur ein heimtückis­cher Angriff, sondern auch ein Akt, der sich gegen die Verfassung der Republik richtet. Der Angriff erfolgte hinterrück­s. Man könne zwar hart in der Sache diskutiere­n, aber nichts rechtferti­ge eine Straftat gegen Menschenle­ben aus politische­n Gründen, sagte Kleinschro­th. „Das sind elementare Grundsätze. Wer dagegen handelt, bekämpft den Rechtsstaa­t.“Der aus unterschie­dlichen Gründen frustriert­e Mann habe sich von Hetztirade­n gegen Flüchtling­e manipulier­en lassen.

Der 1947 in Kasachstan geborene Angeklagte hat familiäre Wurzeln in Württember­g und kam 1991 in die Bundesrepu­blik. Er selbst hatte sich während des Prozesses bei den drei Verletzten entschuldi­gt und jeweils 2000 Euro Schmerzens­geld gezahlt.

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