Beauftragte vor Ort
Was das Transplantationsgesetz regeln soll
BERLIN (sal/kna) - 2017 gab es einen neuen Tiefstand: Nur 2594 Organe wurden laut Deutscher Stiftung Organstransplantation verpflanzt, die Zahl der Spender sank auf 797. Das steht im Widerspruch zur steigenden Spendenbereitschaft. 36 Prozent der Deutschen besitzen einen Spendenausweis. 2012 waren es erst 22 Prozent. Deshalb soll die Situation in Krankenhäusern verbessert werden. Das Gesetz sieht im Einzelnen vor: Transplantationsbeauftragte für ● Kliniken: Das sind Ärzte, die herangezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen.
Mehr Geld für Kliniken: Entnahmekrankenhäuser ● sollen mehr Geld in Form eines Zuschlags erhalten, als Ausgleich dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Kleinere Entnahmekrankenhäuser werden durch qualifizierte Ärzte unterstützt.
Neuer Rufbereitschaftsdienst: ● Dieser Dienst soll gewährleisten, dass jederzeit flächendeckend qualifizierte Ärzte bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen. Außerdem sollen potentielle Organspender besser erkannt und erfasst werden. Hier gibt es Bedenken aus Datenschutzgründen. Es sei nicht zu akzeptieren, dass Beauftragte schon vor der Feststellung des Hirntodes uneingeschränkt Einsicht in Patientenakten nehmen dürfen, so die Deutsche Stiftung Patientenschutz.
Angehörige sollen besser betreut ● werden. Anonymisierte Schreiben zwischen Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Organspender seien für viele Betroffene von großer Bedeutung, heißt es im Gesundheitsministerium.