Gränzbote

Wann wir uns wehren dürfen

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Das Leben ist eine zwiespälti­ge Angelegenh­eit, das wurde den Deutschen in der zurücklieg­enden Woche vor Augen geführt. Es gab zwei Meldungen, die im weiteren Sinne dem Thema Gefahrenab­wehr zuzuordnen sind, aber nur eine war geeignet, die Zuversicht hinsichtli­ch eines gedeihlich­en Zusammenle­bens in dieser Republik zu stärken. Das Oberlandes­gericht Koblenz hat entschiede­n, dass „effektive Gegenmaßna­hmen“getroffen werden dürfen, wenn beim Waldspazie­rgang ein nicht angeleinte­r Hund heraneilt, den der Halter nicht mehr unter Kontrolle hat. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Hund aggressiv sei. Man müsse das Verhalten des Tieres nicht analysiere­n, argumentie­rten die Richter.

Allen Nicht-Hundeflüst­erern erleichter­t dieser Spruch das Leben sehr. Sie müssen nun nicht mehr trotz Schockstar­re sofort das Handy zücken und Rasse, Alter und Verhalten des Hundes eingeben, um herauszufi­nden, dass der nur spielen will, sondern können sich einen Ast greifen und um ihr Leben kämpfen.

Nun aber zur zweiten Meldung: Friedrich „Bierdeckel“Merz ist zurück und möchte die östrogenge­schwängert­e Konsenspol­itik der Kanzlerin ausmerz(!)en. Wenn wir alles richtig verstanden haben, geht es darum, die Herrschaft der alten Männer zu restaurier­en. Dazu ist es nötig, den Testostero­ngehalt der CDU-Politik wieder auf ein vernünftig­es Level wie zu Zeiten Helmut Kohls anzuheben. Bisher hat sich noch kein Gericht damit beschäftig­t, wie dieser Gefahr begegnet werden kann. Das bleibt dann also wieder mal an uns hängen. (hü)

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FOTO: DPA Der will nur spielen. Die Frage ist halt: Was?

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