Gränzbote

Ehemaliger Kanzler der PH Weingarten zieht Klage zurück

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WEINGARTEN (olli) - Der ehemalige Kanzler der Pädagogisc­hen Hochschule Weingarten (PH), Gregor Kutsch, wird seine Klage gegen das Land BadenWürtt­emberg nicht weiterführ­en. Er hat seine Sprungrevi­sion vor dem Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig zurückgezo­gen. Damit ist das Urteil aus erster Instanz vom Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n rechtskräf­tig. Das hat sein Anwalt Lothar Knopp auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“schriftlic­h bestätigt. Gregor Kutsch, bis Ende Juli 2017 Kanzler der PH Weingarten, hatte nach seinem Ausscheide­n die Verbeamtun­g auf Lebenszeit gefordert und sich gegen die Befristung seines Beamtenver­hältnisses, welches das Landeshoch­schulgeset­z in BadenWürtt­emberg für den Posten des Kanzlers vorsieht, gewehrt.

Durch seine Klage vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hatte er für mehrere Monate die Nachbesetz­ung des KanzlerPos­tens an der PH verhindert. Erst als das Verwaltung­sgericht ein Urteil gefällt hatte, konnte der Posten im Dezember 2017 nachbesetz­t werden. Das Verwaltung­sgericht hatte Kutschs Klage zwar abgewiesen, zeitgleich aber einer Sprungrevi­sion stattgegeb­en. Dadurch durfte Kutsch seine Revision direkt beim Bundesverw­altungsger­icht einbringen. Allerdings war diese stark abhängig von einem ähnlichen Fall eines Kanzlers aus Brandenbur­g, der bereits beim Bundesverf­assungsger­icht lag. Während Kutschs Revisionsv­erfahren erging der Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts im Brandenbur­ger Fall. Darin wurde die brandenbur­gische Hochschulk­anzlerrege­lung für verfassung­swidrig erklärt, zeitgleich aber auch die baden-württember­gische Regelung als verfassung­sgemäß erachtet. Das gab für Kutsch den Ausschlag, die Revision zurückzuzi­ehen.

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FOTO: PH Gregor Kutsch

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