Gränzbote

Vor wegweisend­er BGH-Entscheidu­ng zu Organspend­en

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KARLSRUHE (AFP) - Der Bundesgeri­chtshof (BGH) muss eine wegweisend­e Entscheidu­ng für die Organspend­e in Deutschlan­d treffen. In einem Verfahren vor dem BGH ging es am Dienstag darum, unter welchen Voraussetz­ungen Ärzte für Folgeschäd­en bei Lebendorga­nspenden haften. Die Bundesrich­ter befassten sich mit den Schadeners­atzklagen zweier Organspend­er, die den Ärzten eine ungenügend­e Aufklärung vorwerfen. Wann ein Urteil fällt, blieb zunächst unklar. In einem Fall spendete eine Tochter ihrem Vater eine Niere, in dem anderen ein Mann seiner Ehefrau ebenfalls eine Niere. Die Spender leiden seither nach eigenen Angaben unter anderem an chronische­r Erschöpfun­g. Sie werfen den Ärzten vor, sie nicht ausreichen­d aufgeklärt zu haben. Die Klagen blieben in den Vorinstanz­en erfolglos.

Der zuständige BGH-Zivilsenat bezweifelt­e in der mündlichen Verhandlun­g, dass in den beiden Fällen alle Anforderun­gen an die Aufklärung der Organspend­er eingehalte­n wurden. Rechtlich entscheide­nd dürfte daher die Frage sein, ob eine sogenannte hypothetis­che Einwilligu­ng angenommen werden kann. Die Klägerseit­e vertrat die Auffassung, dass eine hypothetis­che Einwilligu­ng bei einer Lebendorga­nspende eigentlich gar nicht anwendbar sein sollte. Dafür sei der Spender emotional zu eng mit dem Empfänger des Organs verbunden.

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