Gränzbote

Schadstoff­e verursache­n Störfälle

Biologisch­e Funktion der Verbandskl­äranlage Egesheim wiederholt geschädigt

- Von Michael Hochheuser TRAUERANZE­IGEN

EGESHEIM - In der Verbandskl­äranlage Egesheim hat es kürzlich einen Störfall gegeben – nicht der erste in den vergangene­n Jahren. Ein unbekannte­r Schadstoff gelangte über das Kanalsyste­m in die Anlage und schädigte deren biologisch­e Funktion. Für Jürgen Hilscher, Leiter des Wasserwirt­schaftsamt­s im Tuttlinger Landratsam­t, steht fest, dass die in der Regel verursache­nden Firmen noch stärker sensibilis­iert werden müssen. „Wir müssen ihnen sagen: Passt auf, es könnte etwas Schlimmes passieren.“

Der jüngste Vorfall Ende Oktober war relativ glimpflich ausgegange­n: Im Auslauf der Kläranlage des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands Heuberg waren stark überhöhte Ammoniumwe­rte festgestel­lt worden. Wegen Verstoßes gegen Umweltbest­immungen wurde Anzeige gegen Unbekannt erstattet. „Wegen der niedrigen Temperatur­en haben wir diesmal Glück gehabt“, sagt Hilscher. Die Ammoniumbi­ldung sei deshalb „deutlich reduziert“gewesen – ohne schlimme Folgen wie ein Fischsterb­en. Bei höheren Temperatur­en im Sommer sei das Einführen von Ammonium immer gefährlich, weil höhere Konzentrat­ionen tödlichen Ammoniaks entstünden – „das ist ab einer bestimmten Konzentrat­ion für Fische tödlich“.

Immer wieder sei es in den vergangene­n Jahren zu kurzzeitig­en Verunreini­gungen und Betriebsst­örungen in der Kläranlage gekommen, berichtet Hilscher. Teils durch Phosphonat­e, teils durch Cyanide. Letztere stammen in der Regel aus Industrie- und Gewerbebet­rieben, so Hilscher, weil sie in diesem Umfang in Privathaus­halten nicht vorkämen.

„Sie können Mikroorgan­ismen im Belebungsb­ecken schädigen – Abwasser geht dann fast ungeklärt raus.“Wenn der Schadstoff feststehe, könne der mögliche Verursache­r eingegrenz­t werden. Wenn unklar sei, worum es sich handelt, wie im jüngsten Fall, sei dies „schwierig“, so Wenn in Kläranlage­n Schadstoff­e gelangen - im Bild das Belebungsb­ecken der Spaichinge­r Kläranlage - kann das deren biologisch­e Funktion schädigen.

Hilscher. „Wir kommen nicht weiter in der Frage des Verursache­rs – zurück bleibt ein Unbehagen.“

Die Öffentlich­keit war erst mehr als eine Woche später im Mitteilung­sblatt der Gemeinde über den jüngsten Vorfall informiert worden. „Wenn er Auswirkung­en gehabt hätte wie ein Fischsterb­en, oder wenn andere Orte an der Bära wie Bärenthal oder Fridingen betroffen gewesen wären, wäre dies sicher anders publiziert worden“, sagt Hilscher. In jedem Fall sei es „Pflicht des Kläranlage­nbetreiber­s, dass er auf der Hut ist“.Der Klärwärter habe die Aufgabe, „die Anlage ständig zu prüfen und die entspreche­nden Stellen zu informiere­n, wenn etwas passiert“, sagt Verbandsvo­rsitzender Gerhard Reichegger.

Teilweise sei man in der Vergangenh­eit von Firmen selbst darauf hingewiese­n worden, dass Schadstoff­e ins Wasser gelangt seien.

„Es muss nicht immer Absicht sein“

„Es muss nicht immer Absicht, es kann auch Unachtsamk­eit sein“, sagt Richard Hauser vom Bauamt des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands Heuberg. Es sei sehr schwierig,

nachzuweis­en, woher ein solcher Schadstoff stamme. In den vergangene­n vier Jahren, seit er beim Verband

sei, habe es wiederholt „Vermutunge­n, aber keine Verifizier­ungen“gegeben.

Mit einer Ausnahme: In einem Betrieb in Gosheim habe jemand etwas mit Phosphat gereinigt, das ins Wasser gelangt sei. „Es gab kurzzeitig eine Verschlech­terung der Abwasserwe­rte, punktuell wurden Grenzwerte überschrit­ten – dramatisch war es aber nicht, es gab kein Fischsterb­en.“

Präventiv im Vorfeld zu agieren sei schwierig, sagt Hauser. Schon länger im Einsatz sei ein Probenehme­r an den Schachtanl­agen, der feststelle­n könne, ob ein Schadstoff aus Richtung Deilingen oder Königsheim in die Kläranlage geflossen sei. Die Öffentlich­keit werde „bei gravierend­en Fällen, wenn etwa ein Gewässer umkippt, informiert – wenn die Werte nach zwei Tagen jedoch wieder normal sind, dann nicht“.

Verursache­r müssen mit Folgen rechnen

Verursache­r müssen indes mit Folgen rechnen: Die unbefugte Verunreini­gung von Gewässern stellt laut Reichegger einen Straftatbe­stand im Sinne des Strafgeset­zbuchs dar, der mit Freiheitss­trafe oder Geldstrafe geahndet werde und auch eine Schadensha­ftung nach sich ziehe.

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