Was die Polizei sagt
Gradmesser für die Informierung meinden ausgeschlossenen Stoffen der Öffentlichkeit ist laut Ralf Noe kann laut Noe zunächst eine Ordnungswidrigkeit vom Polizeipräsidium Tuttlingen ein darstellen, die mit „schädigendes Ereignis von bedeutendem Geldbuße bedroht ist. Sei ein Gewässer Ausmaß“– etwa eine beeinträchtigt, zum Beispiel erhebliche Beeinträchtigung eines mit Fischsterben, liege ein Straftatbestand Gewässers mit einem größeren der Gewässerverunreinigung Fischsterben. Die Entscheidung vor, der mit Freiheitsstrafe hierüber obliege grundsätzlich dem bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, Betreiber der Verbandskläranlage im Falle von Fahrlässigkeit respektive der zuständigen Umweltbehörde. mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Im September 2017 oder Geldstrafe bestraft wird. sei es zu einer Beeinträchtigung Darüber hinaus könne auch der der Verbandskläranlage Egesheim Straftatbestand des „unerlaubten gekommen, nachdem durch einen Umgangs mit Abfällen“erfüllt sein Betrieb Entlackungsmittel in die – wenn es sich bei den eingeleiteten Kläranlage gelangten. Der Verursacher Stoffen um Abfälle (auch habe in diesem Fall ermittelt produktionsbedingt) handele, die werden können. „Darüber ein Gewässer nachhaltig oder sonst hinaus sind uns keine weiteren nachteilig veränderten. „Auch hier schädigenden Ereignisse bekannt – gilt: Freiheitsstrafe bis fünf Jahre allerdings erhält die Polizei von oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit solchen Vorfällen auch nicht immer drei Jahre Freiheitsstrafe oder Kenntnis.“Geldstrafe.“
Das Einleiten von durch die Abwassersatzung Für die Überwachung von entsprechenden der jeweiligen Gesionsschutzrechtlich Betrieben („immis- genehmigte/ überwachungsbedürftige Anlagen“) sind laut Noe die örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsämter oder je nach Bedeutung/Größe der Anlage auch die Regierungspräsidien zuständig.
Die Betriebe seien in der Regel in einem Kataster erfasst. Hierüber lägen den zuständigen Behörden auch Betriebsakten vor. „Engmaschige Kontrollen der Betriebe sind erfahrungsgemäß aber nicht möglich.“
Der Polizeivollzugsdienst sei zuständig für die Strafverfolgung und veranlasse, je nach Lagerung eines Sachverhalts, auch Pressemitteilungen unter Hinweis auf die strafrechtlichen Konsequenzen sowie Zeugenaufrufe. Noe: „Im vorliegenden Fall signalisierte Richard Hauser vom Abwasserzweckverband, eine Presseveröffentlichung im Gemeindeblatt veranlassen zu wollen.“(hoc)