Räume für Kinderkrippe „nicht geeignet“
Einrichtung des Kinderschutzbunds endgültig geschlossen - Suche nach neuen Plätzen
TROSSINGEN - Seit Donnerstagmorgen ist die Krippe des Trossinger Kinderschutzbunds endgültig geschlossen. Nachdem die Einrichtung vor zwei Wochen bereits wegen Personalmangels und finanzieller Unregelmäßigkeiten geschlossen worden war, hat nun der Kommunalverband für Jugend und Soziales, der für die Betriebserlaubnisse von Kinderbetreuungseinrichtungen zuständig ist, dort auch der privaten Betreuung ein Ende bereitet.
Am Mittwochnachmittag hatte es eine Gesprächsrunde zwischen der Stadt, dem Baurechtsamt, dem Jugendamt, dem KVJS, Eltern, Betreuerinnen der Kinderschutz-Krippe und einem privaten Krippenbetreiber gegeben.
Heide Trautwein, Sprecherin des KVJS, dazu: „Die Räumlichkeiten der geschlossenen Einrichtung wurden besichtigt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass diese weder für eine Kindertageseinrichtung noch für eine Kindertagespflegestelle geeignet sind.“Grund sei nicht die Bausubstanz, sondern der „aktuelle Zustand der Räumlichkeiten“.
Private Betreuung muss beendet werden
In den vergangenen zwei Wochen hatten die bisherigen Krippen-Mitarbeiterinnen die Kinder auf privater Basis, aber weiterhin in den Gruppenräumen betreut. Wie vom KVJS zu hören war, seien sich allen Beteiligten bis auf die Eltern und die Betreuerinnen klar gewesen, dass diese Art der Betreuung „unverzüglich zu beenden“sei.
Wie von einer Mutter, die an der Gesprächsrunde teilgenommen hat, zu erfahren war, habe ein Lösungsvorschlag auf dem Tisch gelegen. Ein anderer privater Krippenanbieter sei bereit gewesen, eine Vormittagsgruppe einzurichten und einen Teil der Kinderschutz-Mitarbeiterinnen zu übernehmen. Doch dies sei an der pädagogischen Leiterin der Kinderschutz-Krippe gescheitert, die diese Variante abgelehnt habe.
15 Kinder stehen ohne Betreuung da
Für die Eltern der 15 Kinder bedeutet dies, dass sie nun ohne Betreuung da stehen. Nun sei es an der Stadt und dem Landkreis, möglichst neue Plätze für diese Jungen und Mädchen zu finden, so der KVJS. Aber auch wenn es einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem ersten Geburtstag gibt, so „gibt es allerdings keine spezifischen, zeitlich definierten Rechtsansprüche im Falle der Schließung von Einrichtungen“, so die Sprecherin des KVJS.
„Die zuständigen Stadt –und Landkreise sind vielmehr verpflichtet, gemeinsam mit den Kommunen für jedes einzelne Kind unter Berücksichtigung von Zumutbarkeit und individuellem Bedarf geeignete Betreuungsangebote zeitnah zu ermöglichen“, so der KVJS abschließend.
Genau an diesem Punkt setzt Bürgermeister Clemens Maier an: „Wir haben noch einige Plätze bei Tagesmüttern frei.“Außerdem suche der private Krippenanbieter Little Giants zwei Erzieherinnen, um dann eine neue Krippengruppe zu eröffnen.