Gränzbote

Bank muss Müller 45 Millionen Euro erstatten

Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte

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ULM/STUTTGART (mö/dpa) - Der Ulmer Drogerieun­ternehmer bekommt von der Schweizer Bank Sarasin wegen fehlerhaft­er Beratung bei Anlagegesc­häften 45 Millionen Euro zurück. Im September hatte das Oberlandes­gerichts (OLG) Stuttgart die Schweizer in einem Berufungsv­erfahren zur Zahlung der Millionens­umme verurteilt. Gegen das Urteil wurden keine Rechtsmitt­el eingelegt, damit wird die Entscheidu­ng rechtskräf­tig.

Das OLG hatte entschiede­n, dass die Bank mit Sitz in Basel ihre Pflichten verletzt und Müller beim Kauf von Anteilen an einem Fonds nicht ausreichen­d informiert habe. Die Bank hatte das zurückgewi­esen.

Der Streit drehte sich um Anteile am Luxemburge­r Sheridan-Fonds, der mit sogenannte­n Cum-Ex-Transaktio­nen Gewinne erwirtscha­ften und den deutschen Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattung­en auf nur einmal einbehalte­ne Kapitalert­ragssteuer­n insgesamt um Milliarden­beträge schröpfen sollte. Mindestens zehn Prozent Rendite und eine komplette, versichert­e Rückzahlun­g hatte die Schweizer Bank Sarasin im Jahr 2011 dem Milliardär versproche­n. 50 Millionen Euro investiert­e Müller: 25 Millionen Euro aus eigenem Kapital, weitere 25 Millionen Euro besorgte er sich über einen Bankkredit. Doch als das Bundesfina­nzminister­ium die Erstattung­en stoppte, brach der Fonds zusammen, das eingezahlt­e Geld war weg.

Vor Gericht ging es um die Frage, ob Müller über die enormen Risiken des Sheridan-Fonds richtig informiert wurde? Gab es einen Prospekt? Klärten die Schweizer Geschäftsp­artner Müller über das tatsächlic­he Geschäftsm­odell des Fonds und auch das Risiko eines Totalverlu­stes auf ?

All das taten die Schweizer nicht, machten die Richter geltend, hätten es aber aus Verbrauche­rschutzsic­ht tun müssen. Darum seien sie verpflicht­et, 45 Millionen Euro plus Zinsen zurückzuza­hlen. Fünf Millionen Euro waren an Müller zurückgefl­ossen.

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FOTO: DPA Erwin Müller

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