Bank muss Müller 45 Millionen Euro erstatten
Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte
ULM/STUTTGART (mö/dpa) - Der Ulmer Drogerieunternehmer bekommt von der Schweizer Bank Sarasin wegen fehlerhafter Beratung bei Anlagegeschäften 45 Millionen Euro zurück. Im September hatte das Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart die Schweizer in einem Berufungsverfahren zur Zahlung der Millionensumme verurteilt. Gegen das Urteil wurden keine Rechtsmittel eingelegt, damit wird die Entscheidung rechtskräftig.
Das OLG hatte entschieden, dass die Bank mit Sitz in Basel ihre Pflichten verletzt und Müller beim Kauf von Anteilen an einem Fonds nicht ausreichend informiert habe. Die Bank hatte das zurückgewiesen.
Der Streit drehte sich um Anteile am Luxemburger Sheridan-Fonds, der mit sogenannten Cum-Ex-Transaktionen Gewinne erwirtschaften und den deutschen Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattungen auf nur einmal einbehaltene Kapitalertragssteuern insgesamt um Milliardenbeträge schröpfen sollte. Mindestens zehn Prozent Rendite und eine komplette, versicherte Rückzahlung hatte die Schweizer Bank Sarasin im Jahr 2011 dem Milliardär versprochen. 50 Millionen Euro investierte Müller: 25 Millionen Euro aus eigenem Kapital, weitere 25 Millionen Euro besorgte er sich über einen Bankkredit. Doch als das Bundesfinanzministerium die Erstattungen stoppte, brach der Fonds zusammen, das eingezahlte Geld war weg.
Vor Gericht ging es um die Frage, ob Müller über die enormen Risiken des Sheridan-Fonds richtig informiert wurde? Gab es einen Prospekt? Klärten die Schweizer Geschäftspartner Müller über das tatsächliche Geschäftsmodell des Fonds und auch das Risiko eines Totalverlustes auf ?
All das taten die Schweizer nicht, machten die Richter geltend, hätten es aber aus Verbraucherschutzsicht tun müssen. Darum seien sie verpflichtet, 45 Millionen Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Fünf Millionen Euro waren an Müller zurückgeflossen.