Rechte und Pflichten im Praktikum
Praktika sind in vielen Studiengängen Pflicht. Und selbst ohne Zwang nutzen viele Studierende ihre vorlesungsfreie Zeit, um den Arbeitsalltag kennenzulernen.
Wo finde ich das richtige Praktikum?
Jutta Boenig, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Karriereberatung (DGfK), empfiehlt dafür vor allem Messen. Denn dort können Interessenten direkt mit einem Unternehmen in Kontakt kommen. Alternativ wenden sie sich ans Career Center ihrer Hochschule. Gerade für Geisteswissenschaftler lohnt sich auch ein Blick in die Newsletter von Unternehmen, auch Plattformen wie Xing und Linkedin können weiterhelfen.
Bekomme ich Geld?
Generell gilt der Mindestlohn von 8,84 Euro auch für Praktikanten. Es gibt aber Ausnahmen: Handelt es sich etwa um ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums, müssen Unternehmen keinen Mindestlohn zahlen. Was für ihr Praktikum gilt, können Studierende mit einem Online-Test des Bundesarbeitsministeriums herausfinden.
Welche Rechte habe ich?
Für Praktikanten gilt wie für andere Arbeitnehmer auch das Arbeitszeitgesetz: Pro Tag dürfen sie demnach höchstens acht, in Ausnahmefällen auch bis zu zehn Stunden arbeiten, dazu kommt ein grundsätzliches Recht auf Pausen. Und wie andere Arbeitnehmer haben Praktikanten ebenfalls das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis.
Bin ich während meines Praktikums versichert?
Wie und in welcher Form man im Praktikum sozialversicherungspflichtig wird, hängt nicht nur vom Verdienst ab. Auch hier macht es einen Unterschied, ob das Praktikum Pflicht oder freiwillig ist, erklärt Birgit Adam, Autorin des Ratgebers „Chance Praktikum“der Verbraucherzentrale NordrheinWestfalen. Es lohnt sich also, vorher beim Arbeitgeber nachzufragen. Immer Pflicht ist dagegen die Krankenversicherung. „Hier empfiehlt es sich, die Versicherungslage vor Beginn eines Praktikums mit der jeweiligen Krankenkasse durchzusprechen“, rät Adam deshalb.