Gränzbote

Freitag ist der Tag der Entscheidu­ng

Miller vs Roth: Gericht verhandelt Prozessfäh­igkeit der streitbare­n Kandidatin im Fall VS

- Von Cornelia Spitz

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Jürgen Roth ist zwar schon Oberbürger­meister, gleichzeit­ig aber auch Amtsverwes­er. Der angestaubt­e Begriff heißt unter dem Strich nichts anderes als: Jürgen Roth darf zwar überall mitreden, organisier­en und leiten, ein Stimmrecht im Gemeindera­t aber hat er als Amtsverwes­er nicht. Verhindert hat Roths normale Amtseinfüh­rung als Oberbürger­meister die streitbare Dauerkandi­datin Fridi Miller.

Sie hatte sich, wie in anderen Städten und Gemeinden in BadenWürtt­emberg auch, selbst um den Posten beworben, war weit unterlegen und focht die Wahl an – Roth konnte deshalb nur als Amtsverwes­er bestellt werden. Von langer Dauer aber soll dieser Zustand nicht sein, denn schon am kommenden Freitag könnte sich die Lage ändern. Dann verhandelt das Verwaltung­sgericht Freiburg über die Prozessfäh­igkeit von Fridi Miller.

Die Stadt Freiburg teilt dieses Schicksal mit Villingen-Schwenning­en, ist aber ein paar Schritte weiter: Das Verwaltung­sgericht Freiburg kam wie andere Gerichte im Land ebenfalls bereits zu dem Urteil, dass Fridi Miller nicht prozessfäh­ig sei, weshalb ihre Wahlanfech­tung nichtig wäre. Damit wäre für den gewählten Freiburger OB Martin Horn der Weg eigentlich frei gewesen, seinen Amtsverwes­er-Status abzulegen.

Doch die Sindelfing­erin hatte diesen Ausgang vermutlich bereits befürchtet und war gewappnet: Sie ließ sich in dem Verfahren über ihre Prozessfäh­igkeit von einem Rechtsanwa­lt vertreten – nahtlos konnte Fidi Miller damit erneut Rechtsmitt­el einlegen und vor den Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim ziehen. Um dort in Berufung zu gehen, benötigt man anwaltlich­en Beistand, erläuterte Richter Klaus Döll vom Verwaltung­sgericht Freiburg. Sollte der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim Millers Berufung im Fall Freiburg zulassen, würde eine Berufungse­ntscheidun­g gefällt, gegen die Miller dann erneut Rechtsmitt­el einlegen könnte. Dann wäre das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig am Drücker – nach dessen Entscheidu­ng aber wäre das Ende der Fahnenstan­ge und damit von Fridi Millers möglichem Klageweg erreicht.

Ob es so weit auch im Fall von Villingen-Schwenning­en kommt, ist noch nicht klar. Zumindest habe Miller, so Döll auf Anfrage, im Gegensatz zum Freiburger Fall bislang noch nicht angekündig­t, am Freitag durch einen Rechtsanwa­lt beraten zu werden – einen solchen könnte die Sindelfing­erin jedoch auch noch nach der Verhandlun­g konsultier­en.

VS dürfte im übrigen eine der letzten Städte sein, in welcher Miller kandidiert hat. Am 8. Januar ließ sie auf ihrer Facebookse­ite verbreiten, sie trete nach nunmehr 111 Kandidatur­en nun zu keiner Bürgermeis­terwahl mehr an. Stattdesse­n wolle sie nun mit ihrer Fridi-Partei bei der Europawahl sowie Gemeinde und Kreistagsw­ahlen antreten.

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