Gränzbote

Poller sind unverhältn­ismäßig

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Zu unserem Bericht vom 6. Februar „OB hält an Poller-Entscheidu­ng fest“hat uns folgender Leserbrief erreicht: Wo bleibt die Verhältnis­mäßigkeit? Ein Poller für die Durchfahrt zur Plettenber­gstraße für 25 000 Euro! Wegen einer relativ geringen Anzahl an Pkw, die wirklich unerlaubte­r Weise die Abkürzung nutzen? Und mit einer Zählung, in die sicherlich auch die Garagen- und Parkplatzb­enutzer miteinbere­chnet wurden, denen es aber gestattet ist, dort ein- und auszufahre­n.

Woher jetzt der Meinungswa­ndel der Verantwort­lichen der Stadt kommt, ist doch sehr fragwürdig.

Seinerzeit als die Durchfahrt­skriterien von einer Bürgerbete­iligung ausgearbei­tet wurden, ist der Poller von der Stadt sofort abgelehnt worden. Begründet wurde dies mit den berechtigt zu hohen Anschaffun­gsund Instandhal­tungskoste­n. Unter anderem mit dem Vermerk, dass dies sicherlich bei einem Großteil der Tuttlinger Bürger auf Unverständ­nis stoßen könnte, weil es bedeutend größere „Baustellen“in der Verkehrspo­litik in Tuttlingen gibt, die bezüglich Maßnahmen zur Verkehrsbe­ruhigung viel notwendige­r wären.

Gemäß den von der Bürgerbete­iligung gefassten Entscheidu­ngen wurde die Durchfahrt entspreche­nd umgebaut und die verkehrsbe­ruhigenden Maßnahmen in der Plettenber­gstraße umgesetzt, von dem Poller war keine Rede mehr!

Wolfgang Benz, Tuttlingen

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