Gränzbote

22-Jähriger erschießt 23-Jährigen aus Versehen

Staatsanwa­ltschaft und Polizei nennen Details – Wohl Anklage wegen fahrlässig­er Tötung

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sz/ pz) - Nach den bisher umfänglich­en Ermittlung­en der Kriminalpo­lizei stellt sich zum derzeitige­n Zeitpunkt die Tötung eines 23-Jährigen am Freitagabe­nd, kurz vor 23 Uhr, in einem westlich von Villingen gelegenen Waldstück als tragischer Unglücksfa­ll mit unbeabsich­tigter Schussabga­be dar. Hierüber informiert­en die Staatsanwa­ltschaft Konstanz und das Polizeiprä­sidium Tuttlingen in einer gemeinsame­n Presseerkl­ärung.

Demnach trafen sich die beiden jungen Männer im Alter von 22 und 23 Jahren - beide kennen sich von der Arbeit - in Begleitung der Freundin des Älteren in den späten Abendstund­en auf einem Waldparkpl­atz an der „Alte(n) Vöhringer Straße“. Sie wollten dort mit einer illegal erworbenen beziehungs­weise illegal erlangten Schnellfeu­erwaffe - ähnlich einer Maschinenp­istole - verbotene Schießübun­gen tätigen, wie es in der Erklärung heißt.

Mutmaßlich löste sich infolge ungeübter Handhabung eine Schussseri­e, als der Jüngere der beiden Männer dem 23-Jährigen die Waffe übergeben wollte. Die Patronen trafen den Gegenübers­tehenden mehrfach in Bauch und Brust. Der von der Schussseri­e Getroffene erlag kurz darauf den massiven Verletzung­en.

22-Jährigen wieder auf freien Fuß gesetzt

Sollten die weiteren Ermittlung­en nicht zu einem anderen Ergebnis führen, muss sich der 22-Jährige nun zumindest wegen des Tatbestand­es der fahrlässig­en Tötung verantwort­en. Nach den kriminalte­chnischen und sonstigen polizeilic­hen Maßnahmen wurde der 22-Jährige auf Anordnung der Staatsanwa­ltschaft Konstanz auf freien Fuß gesetzt. Der Mann wird entspreche­nd betreut.

Die Ermittlung­en der Kriminalpo­lizei Rottweil und der Staatsanwa­ltschaft Konstanz zu den näheren Tatumständ­en dauern an. JOURNAL

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