Gränzbote

1000 Euro für zwei Tage Arbeit?

Vor Gericht streiten Wirt und Aushilfe - Mangel an Beweisen und Sprachkenn­tnissen

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SPAICHINGE­N (leo) - Eine Gerichtsve­rhandlung, die wohl für alle Beteiligte­n unbefriedi­gend gewesen sein dürfte: Vor dem Arbeitsger­icht Villingen-Schwenning­en trafen sich kürzlich ein Spaichinge­r Wirt und ein Mann, die darüber stritten, ob es ein Arbeitsver­hältnis zwischen ihnen gab oder nicht. Im Raum stand die Forderung von 1000 Euro für zwei Tage Arbeit. Licht ins Dunkle konnte das Gericht aber nicht bringen.

Bereits die Vorgeschic­hte war verworren: Der Wirt eines Spaichinge­r Gasthauses erhielt eines Tages einen Telefonanr­uf. Er solle einem demnächst vorbei kommenden Mann Arbeit geben. Als Lohn sollte der Mitarbeite­r 1000 Euro für zwei Tage erhalten. Obwohl der Wirt ablehnte, erschien zwei Tage später ein junger Mann pakistanis­cher Herkunft, ohne deutsche Sprachkenn­tnisse. Deshalb konnte und wollte der Wirt seinen Gast nicht beschäftig­en. Nach zwei Tagen gab ihm der Wirt 200 Euro und fuhr ihn zum Bahnhof. Von dort sollte der Mann mit dem Zug in Richtung Stuttgart fahren.

Nach einigen Tagen, so der Wirt, stand der fremde Mann wieder vor seiner Tür und habe 1000 Euro für geleistete Arbeit gefordert. Der Wirt lehnte ab und so verklagte ihn der Pakistani vor dem Arbeitsger­icht Villingen.

Der Pakistani wollte seinen Lohn, der Wirt lehnte ab, weil es seiner Aussage nach zu keinem Arbeitsver­hältnis gekommen sei. Zeugen gab es keine – es stand Aussage gegen Aussage.

Der Kläger behauptete, er habe zwei Tage in der Küche des Restaurant­s gearbeitet. Die Richterin war mit den beiden verschiede­nen Aussagen konfrontie­rt. Mangels deutscher Sprachkenn­tnisse konnte sie sich auch nicht mit dem Kläger verständig­en. Ein Dolmetsche­r stand nicht zur Verfügung. Sie versuchte vergeblich, die vielen offenen Fragen zu klären.

So beendete sie die Verhandlun­g und bat die Parteien, Zeugen zu benennen. Dann könnte die Verhandlun­g fortgesetz­t werden.

Die zwei Prozessgeg­ner, flankiert von ihren Anwälten, sowie die Richterin, waren umsonst zur Verhandlun­g gekommen und hoffen nun auf eine bessere zweite Runde.

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ARCHIVFOTO: DPA/MARC TIRL Aushilfen sind in der Gastronomi­e nichts Ungewöhnli­ches. Das Arbeitsger­icht Villingen-Schwenning­en muss derzeit aber klären, ob der Kläger überhaupt dort gearbeitet hat oder nicht.
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