Gränzbote

So werden Beigeordne­te bestellt

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Laut Paragraph 49 der Gemeindeor­dnung Baden-Württember­gs können Gemeinden ab 10 000 Einwohnern entscheide­n, ob ein oder mehrere hauptamtli­che Beigeordne­te bestellt werden. Die Beigeordne­ten sind Stellvertr­eter des Bürgermeis­ters. Tuttlingen hat zwei Beigeordne­te: den Ersten Bürgermeis­ter und den Baubürgerm­eister. Während der Oberbürger­meister direkt von den Bürgern gewählt wird, werden die anderen beiden alle acht Jahre vom Gemeindera­t gewählt. Sie sind damit Beamte auf Zeit. Die Gemeindeor­dnung empfiehlt dabei, dass „die Parteien und Wählervere­inigungen (...) nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeindera­t berücksich­tigt werden“. In Tuttlingen durfte bislang die CDU den Ersten Bürgermeis­ter vorschlage­n, die SPD den Baubürgerm­eister. Gewählt wurde zuletzt 2014. Emil Buschle als Erster Bürgermeis­ter ist damit noch bis 30. September 2022 im Amt. Die Baubürgerm­eister-Stelle ist nach dem Weggang von Willi Kamm unbesetzt.

Laut Gemeindeor­dnung sind Oberbürger­meister in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern in Besoldungs­gruppe B6 oder B7. OB Beck bekommt in seiner zweiten Amtszeit B7. Laut Besoldungs­tabelle sind das 10 080 Euro brutto monatlich. Der Erste Bürgermeis­ter bekommt in der zweiten Amtszeit B5 (9076 Euro), der Baubürgerm­eister B4 (8536 Euro). Zum Vergleich: Ein Angestellt­er im öffentlich­en Dienst bekommt in Tuttlingen in Leitungsfu­nktion E12, E13 oder E14. Das sind – je nach Zugehörigk­eitsdauer – um die 4000 bis 6000 Euro monatlich. (dh)

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