So werden Beigeordnete bestellt
Laut Paragraph 49 der Gemeindeordnung Baden-Württembergs können Gemeinden ab 10 000 Einwohnern entscheiden, ob ein oder mehrere hauptamtliche Beigeordnete bestellt werden. Die Beigeordneten sind Stellvertreter des Bürgermeisters. Tuttlingen hat zwei Beigeordnete: den Ersten Bürgermeister und den Baubürgermeister. Während der Oberbürgermeister direkt von den Bürgern gewählt wird, werden die anderen beiden alle acht Jahre vom Gemeinderat gewählt. Sie sind damit Beamte auf Zeit. Die Gemeindeordnung empfiehlt dabei, dass „die Parteien und Wählervereinigungen (...) nach dem Verhältnis ihrer Sitze im Gemeinderat berücksichtigt werden“. In Tuttlingen durfte bislang die CDU den Ersten Bürgermeister vorschlagen, die SPD den Baubürgermeister. Gewählt wurde zuletzt 2014. Emil Buschle als Erster Bürgermeister ist damit noch bis 30. September 2022 im Amt. Die Baubürgermeister-Stelle ist nach dem Weggang von Willi Kamm unbesetzt.
Laut Gemeindeordnung sind Oberbürgermeister in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern in Besoldungsgruppe B6 oder B7. OB Beck bekommt in seiner zweiten Amtszeit B7. Laut Besoldungstabelle sind das 10 080 Euro brutto monatlich. Der Erste Bürgermeister bekommt in der zweiten Amtszeit B5 (9076 Euro), der Baubürgermeister B4 (8536 Euro). Zum Vergleich: Ein Angestellter im öffentlichen Dienst bekommt in Tuttlingen in Leitungsfunktion E12, E13 oder E14. Das sind – je nach Zugehörigkeitsdauer – um die 4000 bis 6000 Euro monatlich. (dh)