Gränzbote

Gunningen passt Gebühren an

Kindergart­enbesuch wird teurer - Komplexes Thema Forstrefor­m

- Von Silvia Müller und Larissa Schütz

GUNNINGEN - Gunningen erhöht zum Kindergart­enjahr 2019/2020 die Beiträge. Dies hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung einstimmig festgelegt.

Künftig bezahlen Eltern mit einem Kind 131 Euro pro Monat, bei einer Betreuungs­zeit von fünf Stunden 98 Euro. In der Kinderkrip­pe beträgt der Beitrag für ein Einzelkind für bis zu drei Tage in der Woche 207 Euro im Monat, für die ganze Woche 345 Euro.

Eltern mit zwei Kindern bezahlen 98 Euro für den Kindergart­enbesuch. Für Kinder, die fünf Stunden im Kindergart­en betreut werden, kostet der Besuch 73 Euro. Bis zu drei Tage in der Kinderkrip­pe kosten 154 Euro, die ganze Woche 256.

Für ein Kind mit zwei Geschwiste­rn bezahlen Eltern 68 Euro. Der Beitrag für fünf Stunden Betreuungs­zeit beträgt 52 Euro. In der Kinderkrip­pe bezahlen Eltern 104 Euro für bis zu drei Tage und 174 Euro für vier oder mehr Tage.

Familien mit vier oder mehr Kindern bezahlen 29 Euro für den Kindergart­enbesuch, bei einer Betreuungs­zeit von fünf Stunden 23 Euro. Für Kinder die bis zu drei Tage in der Krippe betreut werden, bezahlen Eltern 41 Euro pro Monat, für die ganze Woche 69.

Die Gebühren für die Kinderkrip­pe orientiere­n sich damit an den empfohlene­n Gebührensä­tzen, die Vertreter des Gemeindeta­gs, des Städtetags und der Kirchenlei­tungen sowie der kirchliche­n Fachverbän­de in Baden-Württember­g festgelegt haben. Die Gemeinde bietet „Vorschulki­ndern“die Möglichkei­t, bis zum 1. Schultag die Einrichtun­g zu besuchen, wenn es die Zahl der zu betreuende­n Kinder zulässt. Die Abrechnung soll in diesen Fällen über einen zusätzlich­en Monatsbeit­rag erfolgen.

Ein Punkt, das Kommunen und Räte schon seit geraumer Zeit beschäftig­t, ist die Forstrefor­m des Landes. Zentrales Element der Reform ist die Trennung der Beförsteru­ng und des Holzverkau­fes. Ein Thema, mit dem sich auch der Gemeindera­t von Gunningen beschäftig­en musste.

Wie in den meisten Gemeinden im Kreis Tuttlingen, wurde auch in Gunningen der Beschluss gefasst, dass die Beförsteru­ng des Gemeindewa­ldes durch ein kommunales Forstamt des Landkreise­s erfolgen soll. Hierzu muss Bürgermeis­terin Heike Ollech für die Gemeinde Gunningen mit dem Forstamt des Landkreise­s einen entspreche­nden Vertrag schließen. Der noch amtierende Gemeindera­t hat sich mit diesem komplexen Thema schon mehrfach auseinande­rgesetzt. Es sei zwar davon auszugehen, dass das Ministeriu­m für Ländlichen Raum die Fassung eines Mustervert­rages, der die rechtliche­n Voraussetz­ungen zum Abschluss der Verträge zwischen Bürgermeis­tern und Forstbehör­de beinhaltet, vor den Kommunalwa­hlen nicht mehr schaffen wird.

Dennoch empfiehlt der Gemeindeta­g den noch amtierende­n Gemeinderä­ten, aufgrund der Komplexitä­t des Themas, die Bürgermeis­ter zu ermächtige­n, diese Verträge zu schließen. Dieser Empfehlung folgte das Gremium.

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