Gunningen passt Gebühren an
Kindergartenbesuch wird teurer - Komplexes Thema Forstreform
GUNNINGEN - Gunningen erhöht zum Kindergartenjahr 2019/2020 die Beiträge. Dies hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig festgelegt.
Künftig bezahlen Eltern mit einem Kind 131 Euro pro Monat, bei einer Betreuungszeit von fünf Stunden 98 Euro. In der Kinderkrippe beträgt der Beitrag für ein Einzelkind für bis zu drei Tage in der Woche 207 Euro im Monat, für die ganze Woche 345 Euro.
Eltern mit zwei Kindern bezahlen 98 Euro für den Kindergartenbesuch. Für Kinder, die fünf Stunden im Kindergarten betreut werden, kostet der Besuch 73 Euro. Bis zu drei Tage in der Kinderkrippe kosten 154 Euro, die ganze Woche 256.
Für ein Kind mit zwei Geschwistern bezahlen Eltern 68 Euro. Der Beitrag für fünf Stunden Betreuungszeit beträgt 52 Euro. In der Kinderkrippe bezahlen Eltern 104 Euro für bis zu drei Tage und 174 Euro für vier oder mehr Tage.
Familien mit vier oder mehr Kindern bezahlen 29 Euro für den Kindergartenbesuch, bei einer Betreuungszeit von fünf Stunden 23 Euro. Für Kinder die bis zu drei Tage in der Krippe betreut werden, bezahlen Eltern 41 Euro pro Monat, für die ganze Woche 69.
Die Gebühren für die Kinderkrippe orientieren sich damit an den empfohlenen Gebührensätzen, die Vertreter des Gemeindetags, des Städtetags und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg festgelegt haben. Die Gemeinde bietet „Vorschulkindern“die Möglichkeit, bis zum 1. Schultag die Einrichtung zu besuchen, wenn es die Zahl der zu betreuenden Kinder zulässt. Die Abrechnung soll in diesen Fällen über einen zusätzlichen Monatsbeitrag erfolgen.
Ein Punkt, das Kommunen und Räte schon seit geraumer Zeit beschäftigt, ist die Forstreform des Landes. Zentrales Element der Reform ist die Trennung der Beförsterung und des Holzverkaufes. Ein Thema, mit dem sich auch der Gemeinderat von Gunningen beschäftigen musste.
Wie in den meisten Gemeinden im Kreis Tuttlingen, wurde auch in Gunningen der Beschluss gefasst, dass die Beförsterung des Gemeindewaldes durch ein kommunales Forstamt des Landkreises erfolgen soll. Hierzu muss Bürgermeisterin Heike Ollech für die Gemeinde Gunningen mit dem Forstamt des Landkreises einen entsprechenden Vertrag schließen. Der noch amtierende Gemeinderat hat sich mit diesem komplexen Thema schon mehrfach auseinandergesetzt. Es sei zwar davon auszugehen, dass das Ministerium für Ländlichen Raum die Fassung eines Mustervertrages, der die rechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der Verträge zwischen Bürgermeistern und Forstbehörde beinhaltet, vor den Kommunalwahlen nicht mehr schaffen wird.
Dennoch empfiehlt der Gemeindetag den noch amtierenden Gemeinderäten, aufgrund der Komplexität des Themas, die Bürgermeister zu ermächtigen, diese Verträge zu schließen. Dieser Empfehlung folgte das Gremium.