Landesdatenschützer im Südwesten plant keine Bußgeldverfahren für Lehrer
STUTTGART (kab) - Lehrer in Baden-Württemberg müssen sich nicht um
Strafen wegen möglicher Datenschutzverstöße im Digitalunterricht sorgen.
Das sagte der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan
Brink (Foto: Sebastian Gallnow/dpa) der „Schwäbischen Zeitung“. „Wir führen keine Bußgeldverfahren gegen Lehrer durch“, so Brink. „Unsere Rolle als Aufsichtsbehörde sehe ich da eher in der Beratungsfunktion.“
Für Unsicherheit hatten Berichte über Pläne des Thüringischen Datenschutzbeauftragten Lutz Hasse gesorgt. Ihn hätten Hinweise dazu erreicht, dass Lehrer während der Corona-Krise nicht zugelassene digitale Dienste im Fernunterricht genutzt hätten. Hasse sagte dem Mitteldeutschen Rundfunk, dass er zunächst das Gespräch mit den Betroffenen suchen werde. „Aber ich kann als Datenschutzbeauftragter eben auch nicht beide Augen zudrücken.“Hasse sprach von Bußgeldern bis zu 1000 Euro.
Auch Brink spricht von Hinweisen von Eltern und Schülern. Hier sei die Schule sein erster Ansprechpartner – nicht der einzelne Lehrer. Mitunter gebe es auch Konflikte zum Einsatz digitaler Dienste. „Es kam aber noch nie zur Situation, dass wir unsere Sicht durch Sanktionen durchsetzen mussten.“
Vor einigen Diensten hat Brink gewarnt – unter anderem vor dem beliebten Videokonferenz-Anbieter Zoom. Die Firma sei bei Nachbesserungen sehr kooperativ. „Die Gespräche sind sehr konstruktiv“, so Brink. „Es kann sein, dass wir deshalb unsere Warnung in den kommenden beiden Wochen zurücknehmen.“