Freispruch und Einweisung in Psychiatrie
Ein 42-Jähriger terrorisiert jahrelang seine Familie – Aussichten auf eine Rückkehr in Freiheit sind gering
ROTTWEIL/TUTTLINGEN - In einem Prozess, der am 17. April begonnen hatte, hat die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil am Montag den Angeklagten nach sechs nichtöffentlichen Verhandlungstagen, der Anhörung von 15 Zeugen sowie zwei psychiatrischen Gutachtern wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Der Grund: der 42-Jährige leidet an paranoider Schizophrenie. Er wurde in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.
Der Mann hatte in den vergangenen Jahren immer wieder Gewalttaten begangen und seine Familie regelmäßig psychisch terrorisiert. Mit seinem Vater, einem Gastarbeiter, war der Angeklagte aus der Türkei nach Stuttgart gekommen, schaffte den Hauptschul-Abschluss mit Mühe und Not und fand dann Arbeit als Gebäudereiniger bei einem Onkel. Später rutschte er aber in die Arbeitslosigkeit ab, als der Onkel das Geschäft aufgab.
1997, mit 19 Jahren, heiratete er. Seine Eltern hatte ihm eine 15-Jährige aus dem Heimatdorf als Frau ausgesucht, die er bei der Verlobung zum ersten Mal sah, wie Karlheinz Münzer, der Vorsitzende Richter, aus der
Beweisaufnahme berichtete. 2001 wurde der Sohn geboren, 2005 die Tochter. Schon da zeigte der Vater erste psychische Auffälligkeiten, die immer heftiger wurden. Es ging einher mit körperlichen Übergriffen gegen seine Frau und einer desolaten finanziellen Lage.
Schließlich flüchtete die Frau 2015 in ihrer Not mit den Kindern, die er bis dahin verschont hatte, ins Frauenhaus. Zuerst nach Stuttgart, dann nach Tuttlingen, um vor den ständigen Schlägen des Mannes, der inzwischen in einem Stuttgarter Obdachlosenheim lebte, sicher zu sein.
Doch durch einen Brief der Krankenkasse bekam er den neuen Aufenthaltsort heraus – und es begann ein monatelanger Psychoterror mit fast täglichen dutzendfachen Anrufen, Besuchen vor dem Haus, Rütteln an Türen, Klopfen an Fenstern zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten sowie Drohungen. Immer wieder musste die Polizei eingreifen, der er er sich gewalttätig widersetzte und jedes Mal erklärte: „Für mich gelten deutsche Gesetze nicht!“
Mehrfach wurde er von Amtsgerichten
in Stuttgart und Tuttlingen sowie einer Strafkammer in Rottweil verurteilt. Er musste unter anderem eine Gefängnisstrafe verbüßen. Doch am Tag nach der Entlassung stand er wieder vor dem Haus in Tuttlingen. „In seinem Wahnkonstrukt war das ganze Leben auf die Familie fixiert“, erklärte der Richter. 2018 ging der Mann mit türkischer Nationalität in seinen Heimatort zurück, um Ruhe zu finden, zerschlug dann aber die Autoscheibe des Vaters. Der schickte ihn zurück nach Deutschland, wo er einen Stuhl gegen eine Mitarbeiterin des Jobcenters warf, bei seiner Familie und den Nachbarn Angst und Schrecken verbreitete. Unter anderem schlug er seinen Sohn nieder.
Er stieß immer wieder wüste Drohungen aus: „Wenn ich eine Granate hätte, würde ich sie ins Haus werfen“, drohte er. Und gegenüber Polizisten: „Zuerst erschieße ich euren Kopf, dann meinen Kopf!“Nicht nur die Tochter hatte panische Angst vor ihm. Selbst beim Haftrichter drohte die Lage außer Kontrolle zu geraten. Im Prozess vor dem Amtsgericht Tuttlingen war noch von psychischen Störungen die Rede. Jetzt kam zum damaligen Gutachter Ralph Michael Schulte noch dessen Kollege Ralf Kozian (Rottenmünster) dazu. Diagnose: paranoide Schizophrenie, eine Gefahr für die Allgemeinheit.
So kam das Gericht, ebenso wie Staatsanwalt und Verteidiger, zum Ergebnis der Schuldunfähigkeit und Einweisung in eine psychiatrische Anstalt. Der Angeklagte habe im Prozess konstruktiv mitgearbeitet, auch sein Befinden habe sich durch die Therapie verbessert, erklärte Richter Münzer. Aber er zeige weiterhin keinerlei Einsichtsfähigkeit und die Aussichten, dass er irgendwann wieder in Freiheit komme, seien „gering“.