Immendinger Bürgermeisterwahl wird vorbereitet
In Sonderfällen kann ein Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragt werden
IMMENDINGEN (jf) - Die Immendinger wählen am Sonntag, 12. Juli, ihren neuen Bürgermeister. Die organisatorischen Vorbereitungen für den wichtigen Wahltag sind bereits angelaufen, obwohl die Bewerbungsfrist für den Chefsessel im Rathaus noch bis Montag, 15. Juni, dauert.
So hat nun die erste Bürgermeister-Stellvertreterin Monika Kienzle den Wahltermin offiziell bekannt gegeben. Wahlberechtigt sind bereits Jugendliche ab 16 Jahren, wie es schon bei den beiden letzten Kommunalwahlen und der Bürgermeisterwahl vor zwei Jahren war. Für wieder zuziehende Bürger der Gemeinde sowie für nicht gemeldete Unionsbürger besteht die Gelegenheit, sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.
Bei der Bürgermeisterwahl wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, sogenannte Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Sie werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen und können wählen gehen. Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, sind mit der Rückkehr ebenfalls wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden aber nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen ihrem Antrag eine „Versicherung an
Eides statt“beifügen, für die es im Rathaus der Kerngemeinde Vordrucke gibt. Die Anträge auf die Aufnahme ins Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 21. Juni, beim Bürgermeisteramt Immendingen, Schlossplatz 2, eingehen.
Bei der Bürgermeisterwahl am Sonntag, 12. Juli gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Entfällt auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, findet am Sonntag, 26. Juli, eine Neuwahl statt, bei der dann die höchste Stimmenzahl über den Wahlsieger entscheidet, gegebenenfalls auch das Los. Bislang gibt es für die Wahl im Juli mit Hauptamtsleiter Manuel Stärk lediglich einen Bewerber. Allerdings läuft die Bewerbungsfrist für die Stelle des Immendinger Bürgermeisters auch noch bis zum kommenden Montag.
Notwendig geworden ist die erneute Bürgermeisterwahl nach dem zwei Jahre zurückliegenden, letzten Wahlgang im Jahr 2018 dadurch, dass der ehemalige Immendinger Bürgermeister Markus Hugger dieses Jahr im März zum neuen Rathauschef in der Primstadt gewählt wurde.