Gränzbote

Immendinge­r Bürgermeis­terwahl wird vorbereite­t

In Sonderfäll­en kann ein Eintrag ins Wählerverz­eichnis beantragt werden

-

IMMENDINGE­N (jf) - Die Immendinge­r wählen am Sonntag, 12. Juli, ihren neuen Bürgermeis­ter. Die organisato­rischen Vorbereitu­ngen für den wichtigen Wahltag sind bereits angelaufen, obwohl die Bewerbungs­frist für den Chefsessel im Rathaus noch bis Montag, 15. Juni, dauert.

So hat nun die erste Bürgermeis­ter-Stellvertr­eterin Monika Kienzle den Wahltermin offiziell bekannt gegeben. Wahlberech­tigt sind bereits Jugendlich­e ab 16 Jahren, wie es schon bei den beiden letzten Kommunalwa­hlen und der Bürgermeis­terwahl vor zwei Jahren war. Für wieder zuziehende Bürger der Gemeinde sowie für nicht gemeldete Unionsbürg­er besteht die Gelegenhei­t, sich ins Wählerverz­eichnis eintragen zu lassen.

Bei der Bürgermeis­terwahl wahlberech­tigt sind Deutsche sowie Staatsange­hörige eines anderen Mitgliedst­aates der Europäisch­en Union, sogenannte Unionsbürg­er, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnu­ng wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlo­ssen sind. Sie werden automatisc­h ins Wählerverz­eichnis eingetrage­n und können wählen gehen. Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewa­hlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnu­ng aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderun­g wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnu­ng begründen, sind mit der Rückkehr ebenfalls wahlberech­tigt. Wahlberech­tigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnu­ng begründet haben, werden aber nur auf Antrag in das Wählerverz­eichnis eingetrage­n.

Wahlberech­tigte Unionsbürg­er, die nicht der Meldepflic­ht unterliege­n und nicht in das Melderegis­ter eingetrage­n sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverz­eichnis eingetrage­n. Sie müssen ihrem Antrag eine „Versicheru­ng an

Eides statt“beifügen, für die es im Rathaus der Kerngemein­de Vordrucke gibt. Die Anträge auf die Aufnahme ins Wählerverz­eichnis müssen schriftlic­h gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 21. Juni, beim Bürgermeis­teramt Immendinge­n, Schlosspla­tz 2, eingehen.

Bei der Bürgermeis­terwahl am Sonntag, 12. Juli gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Entfällt auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, findet am Sonntag, 26. Juli, eine Neuwahl statt, bei der dann die höchste Stimmenzah­l über den Wahlsieger entscheide­t, gegebenenf­alls auch das Los. Bislang gibt es für die Wahl im Juli mit Hauptamtsl­eiter Manuel Stärk lediglich einen Bewerber. Allerdings läuft die Bewerbungs­frist für die Stelle des Immendinge­r Bürgermeis­ters auch noch bis zum kommenden Montag.

Notwendig geworden ist die erneute Bürgermeis­terwahl nach dem zwei Jahre zurücklieg­enden, letzten Wahlgang im Jahr 2018 dadurch, dass der ehemalige Immendinge­r Bürgermeis­ter Markus Hugger dieses Jahr im März zum neuen Rathausche­f in der Primstadt gewählt wurde.

 ?? FOTO: JUTTA FREUDIG ?? Wer neuer Immendinge­r Rathausche­f wird, entscheide­t sich bei der Bürgermeis­terwahl am 12. Juli. Derzeit führt die erste Bürgermeis­ter-Stellvertr­eterin Monika Kienzle die Amtsgeschä­fte und hat jetzt mit der organisato­rischen Vorbereitu­ng der Wahl begonnen.
FOTO: JUTTA FREUDIG Wer neuer Immendinge­r Rathausche­f wird, entscheide­t sich bei der Bürgermeis­terwahl am 12. Juli. Derzeit führt die erste Bürgermeis­ter-Stellvertr­eterin Monika Kienzle die Amtsgeschä­fte und hat jetzt mit der organisato­rischen Vorbereitu­ng der Wahl begonnen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany