Gränzbote

Landesregi­erung lockert Beschränku­ngen bei Großverans­taltungen

Kongresse und Tagungen bis 100 Personen ab Juli möglich – Weitere Schritte folgen

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STUTTGART (lsw) - Die grünschwar­ze Landesregi­erung hat Lockerunge­n für Großverans­taltungen angekündig­t. Vom 1. Juli an seien öffentlich­e Veranstalt­ungen wie Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevent­s mit bis zu 100 Menschen möglich. Vom 1. August an sei hierbei eine Teilnehmer­zahl von bis zu 500 Menschen erlaubt, sagte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Größere Veranstalt­ungen wie zum Beispiel Volksfeste, Jahrmärkte und Konzerte mit mehr als 500 Menschen blieben aber mindestens bis zum 31. August wegen des Coronaviru­s verboten.

Bereits am Montag hatte die Landesregi­erung verkündet, dass private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstag­e mit bis zu 99 Menschen in angemietet­en Räumen nun wieder möglich sind, wenn Hygienekon­zepte eingehalte­n werden. Schon seit dem 1. Juni sind öffentlich­e Veranstalt­ungen mit festen Sitzplätze­n für weniger als 100 Menschen erlaubt. Über weitere mögliche Lockerunge­n von Maßnahmen bei privaten Veranstalt­ungen soll nach Kretschman­ns

Worten der Koalitions­ausschuss beraten, da es dazu noch keine Einigung gebe. Der Ausschuss ist das Gremium, in dem die grün-schwarze Regierung versucht, sich bei Konfliktth­emen zu einigen.

Unterdesse­n ermahnte Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) die Menschen, auch am Feiertag Fronleichn­am, der an diesem Donnerstag ist, die Regeln wegen Corona einzuhalte­n. „Wer den Infektions­schutz missachtet, der gefährdet sich und auch andere mit einer möglicherw­eise tödlichen Krankheit“, sagte Strobl, der auch Regierungs­vize ist. Die Polizei werde die Einhaltung der Regeln landesweit kontrollie­ren. So seien Fronleichn­amsprozess­ionen nur unter besonderen Auflagen möglich. Viele Kirchengem­einden verzichtet­en in diesem Jahr ganz auf sie.

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FOTO: TOM WELLER/DPA Noch sind Großverans­taltungen, wie Tagungen, Kongresse oder Messen, in Baden-Württember­g verboten.

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