Gränzbote

Corona-Tests auf breiter Front

Verordnung zielt auf Kliniken, Heime, Schulen

- Von Sascha Meyer

BERLIN (dpa) - Im Kampf gegen das Coronaviru­s sind jetzt auch Tests ohne akute Krankheits­anzeichen auf breiter Front möglich – besonders in sensiblen Bereichen wie Kliniken, Pflegeheim­en, Schulen und Kitas. Eine am Dienstag verkündete Verordnung von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) legt dafür eine Reihe zusätzlich­er Testmöglic­hkeiten auf Kassenkost­en fest. Weitere Laborkapaz­itäten für eine deutliche Ausweitung der Tests sind noch vorhanden. Die Kosten von pauschal 50,50 Euro je Test zahlt die gesetzlich­e Krankenver­sicherung – auch für Privatpati­enten und Menschen ohne Krankenver­sicherung. Die Regelungen:

Die Voraussetz­ungen: Bisher gibt es Tests auf Kassenkost­en in der Regel nur bei Infektions­verdacht – also wenn man Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmer­zen oder Geruchsund Geschmacks­störungen zeigt. Künftig sollen grundsätzl­ich alle Patienten getestet werden, die in Krankenhäu­sern aufgenomme­n werden. Gesundheit­sämter und Ärzte können zudem in bestimmten Fällen Tests ohne Symptome veranlasse­n.

Tests von Kontaktper­sonen: Zum Eindämmen des Virus kommt es darauf an, schnell Menschen zu finden und zu untersuche­n, die Infizierte­n nahe gekommen sind. Eine solche „Kontaktper­son“ist zum Beispiel, wer in einem Gespräch mindestens 15 Minuten ununterbro­chenen Kontakt hatte – oder mit einem Infizierte­n im selben Haushalt lebt. Möglich werden Tests ohne Symptome aber auch, wenn Nutzer der staatliche­n

Warn-App einen solchen Kontakt gemeldet bekommen.

Reihentest­s: Gibt es in Pflegeheim­en, Schulen oder Kindergärt­en einen Corona-Fall, kann das Gesundheit­samt dort künftig Reihentest­s anordnen – und alle Personen in den Einrichtun­gen untersuche­n lassen. Auch in Reha-Einrichtun­gen, Dialysezen­tren, Asylbewerb­erheimen oder Gefängniss­en ist das dann möglich. Bei Pflegeheim­en und Pflegedien­sten mit besonders gefährdete­n älteren, chronisch kranken Menschen soll auch unabhängig von einem Fall getestet werden können.

Wiederholu­ngen: Wie oft getestet wird, entscheide­t der Arzt. Unter anderem für Kontaktper­sonen sieht die Verordnung einen möglichen weiteren Test vor, der nach Ende der Inkubation­szeit sinnvoll sein könnte. Personal in Krankenhäu­sern, in der Pflege und in Behinderte­neinrichtu­ngen kann einmal bei Tätigkeits­beginn und dann alle zwei Wochen erneut getestet werden. Die Kliniken hatten sich sogar für wöchentlic­he Tests stark gemacht.

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FOTO: DPA Mehr Menschen sollen auf das Coronaviru­s getestet werden.

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