Gränzbote

Urteil mit begrenzter Wirkung

- Von Ulrich Mendelin u.mendelin@schwaebisc­he.de

Interne Querelen und sinkende Umfragewer­te haben zuletzt das Bild der AfD geprägt, nun hat die Partei endlich wieder einmal Grund zu feiern. Deutschlan­ds höchstes Gericht gibt der AfD in einem Rechtsstre­it gegen den Bundesinne­nminister recht. Der Parteivors­itzende Jörg Meuthen sieht darin einen Beitrag zur politische­n Hygiene und liegt damit richtig: Für sein Engagement im politische­n Meinungska­mpf darf der Inhaber eines Regierungs­amtes nicht die Ressourcen nutzen, die ihm der Staat zur Ausübung dieses Amtes zur Verfügung stellt.

Die praktische­n Auswirkung­en des Karlsruher Richterspr­uchs dürften indes überschaub­ar bleiben. Das Interview, das Gegenstand des Gerichtsve­rfahrens war, ist auf der Internetse­ite des Ministeriu­ms längst nicht mehr abrufbar. In gewisser Weise hat das Urteil die Position von Regierungs­mitglieder­n sogar gestärkt: Es bestätigt, dass sie sich sehr wohl politisch äußern dürfen – nur eben nicht als Amtsträger, sondern als Parteipoli­tiker, die sie ja in der Regel auch sind. Der Bundesmini­ster Seehofer darf die AfD also nicht „staatszers­etzend“finden, der CSU-Politiker Seehofer schon. Ob die Einschätzu­ng inhaltlich gerechtfer­tigt ist, dazu haben sich die Bundesverf­assungsric­hter im Übrigen nicht eingelasse­n – auch wenn manche AfD-Politiker das Urteil wohl gern so interpreti­eren würden.

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