Urteil mit begrenzter Wirkung
Interne Querelen und sinkende Umfragewerte haben zuletzt das Bild der AfD geprägt, nun hat die Partei endlich wieder einmal Grund zu feiern. Deutschlands höchstes Gericht gibt der AfD in einem Rechtsstreit gegen den Bundesinnenminister recht. Der Parteivorsitzende Jörg Meuthen sieht darin einen Beitrag zur politischen Hygiene und liegt damit richtig: Für sein Engagement im politischen Meinungskampf darf der Inhaber eines Regierungsamtes nicht die Ressourcen nutzen, die ihm der Staat zur Ausübung dieses Amtes zur Verfügung stellt.
Die praktischen Auswirkungen des Karlsruher Richterspruchs dürften indes überschaubar bleiben. Das Interview, das Gegenstand des Gerichtsverfahrens war, ist auf der Internetseite des Ministeriums längst nicht mehr abrufbar. In gewisser Weise hat das Urteil die Position von Regierungsmitgliedern sogar gestärkt: Es bestätigt, dass sie sich sehr wohl politisch äußern dürfen – nur eben nicht als Amtsträger, sondern als Parteipolitiker, die sie ja in der Regel auch sind. Der Bundesminister Seehofer darf die AfD also nicht „staatszersetzend“finden, der CSU-Politiker Seehofer schon. Ob die Einschätzung inhaltlich gerechtfertigt ist, dazu haben sich die Bundesverfassungsrichter im Übrigen nicht eingelassen – auch wenn manche AfD-Politiker das Urteil wohl gern so interpretieren würden.