Mann betrügt über Online-Plattformen in 28 Fällen
Internet verkauft er Wertgegenstände, liefert aber nicht – Amtsgericht verhängt Freiheitsstrafen auf Bewährung
TUTTLINGEN - Über einen Zeitraum von einem Jahr hinweg hat ein 29-Jähriger Wertgegenstände wie Playstations und Computer über das Internet verkauft. Das Geld nahm er zwar entgegen, geliefert hat er aber nie. Vor dem Amtsgericht Tuttlingen zeigte sich der Mann einsichtig. Richter Thomas Straub verhängte daher Freiheitsstrafen auf Bewährung.
Er wünschte, er könne es rückgängig machen, sagte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung vor dem Tuttlinger Amtsgericht. Doch das ändert nichts daran, dass er zwischen 2017 und 2018 in insgesamt 28 Fällen betrogen hat. Vor allem als Verkäufer von Gegenständen wie Playstations, Computern und Fahrzeugteilen, die er nicht geliefert hat, nachdem die Käufer ihm via eBay oder Facebook Marketplace das Geld auf verschiedene Konten überwiesen hatten. Aber auch als Käufer von Auto- und
Druckerzubehör, das er selbst nicht bezahlt hat.
Richter und Staatsanwalt sprachen von einem „gewerbsmäßigen Handel“, den sich der Mann aufgebaut hat. Der Grund: seine extrem hohen Schulden. Jahrelang haben der 29-Jährige und seine damalige Lebensgefährtin Rechnungen und später Mahnbescheide nicht bezahlt. „Ich habe nie wirklich gelernt, mit Geld umzugehen“, sagte der Angeklagte. Mittlerweile belaufen sich seine Schulden auf 30 000 bis 35 000 Euro. Er habe Angst gehabt, seinen Beruf bei einem namhaften Tuttlinger Unternehmen zu verlieren, wenn dies ans Licht komme, so der 29-Jährige.
Nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin baute er sich daher den Handel im Internet auf. Die Wertgegenstände verkaufte er für je rund 200 Euro. Nicht viel, aber aufgrund der Vielzahl der Taten sei laut Staatsanwaltschaft eine hohe Summe zusammengekommen.
Nachdem die Polizei Tuttlingen ihm 2017 auf die Schliche gekommen war, versuchte der Mann zunächst, seiner Ex-Partnerin die Schuld in die Schuhe zu schieben. Am Tag der Verhandlung nahm er dies zurück: „Andere können nichts dafür, wenn man selbst versagt.“
Auch das überwiesene Geld hat er in allen 28 Fällen zurückgezahlt, den letzten Betrag noch am Tag der Verhandlung im Gerichtssaal.
Inzwischen lebt der Mann mit einer neuen Partnerin und den gemeinsamen Kindern zusammen und hat eine Stelle als Abteilungsleiter gefunden. Seine Schulden versucht er zu begleichen.
Für Richter Thomas Straub war diese „Trendwende“im Verhalten des Mannes Grund genug, ihm Strafen auf Bewährung zu geben. Da der 29-Jährige allerdings für einige der Taten schon verurteilt worden war, gab es für ihn zwei Strafen.
Für die Taten, die der Mann vor dem 13. Dezember 2017 begangen hat, verhängte Straub eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist. Für den Betrug in den restlichen Fällen erhielt der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.