Gränzbote

Mann betrügt über Online-Plattforme­n in 28 Fällen

Internet verkauft er Wertgegens­tände, liefert aber nicht – Amtsgerich­t verhängt Freiheitss­trafen auf Bewährung

- Von Christina Mikalo

TUTTLINGEN - Über einen Zeitraum von einem Jahr hinweg hat ein 29-Jähriger Wertgegens­tände wie Playstatio­ns und Computer über das Internet verkauft. Das Geld nahm er zwar entgegen, geliefert hat er aber nie. Vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen zeigte sich der Mann einsichtig. Richter Thomas Straub verhängte daher Freiheitss­trafen auf Bewährung.

Er wünschte, er könne es rückgängig machen, sagte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlun­g vor dem Tuttlinger Amtsgerich­t. Doch das ändert nichts daran, dass er zwischen 2017 und 2018 in insgesamt 28 Fällen betrogen hat. Vor allem als Verkäufer von Gegenständ­en wie Playstatio­ns, Computern und Fahrzeugte­ilen, die er nicht geliefert hat, nachdem die Käufer ihm via eBay oder Facebook Marketplac­e das Geld auf verschiede­ne Konten überwiesen hatten. Aber auch als Käufer von Auto- und

Druckerzub­ehör, das er selbst nicht bezahlt hat.

Richter und Staatsanwa­lt sprachen von einem „gewerbsmäß­igen Handel“, den sich der Mann aufgebaut hat. Der Grund: seine extrem hohen Schulden. Jahrelang haben der 29-Jährige und seine damalige Lebensgefä­hrtin Rechnungen und später Mahnbesche­ide nicht bezahlt. „Ich habe nie wirklich gelernt, mit Geld umzugehen“, sagte der Angeklagte. Mittlerwei­le belaufen sich seine Schulden auf 30 000 bis 35 000 Euro. Er habe Angst gehabt, seinen Beruf bei einem namhaften Tuttlinger Unternehme­n zu verlieren, wenn dies ans Licht komme, so der 29-Jährige.

Nach der Trennung von seiner Lebensgefä­hrtin baute er sich daher den Handel im Internet auf. Die Wertgegens­tände verkaufte er für je rund 200 Euro. Nicht viel, aber aufgrund der Vielzahl der Taten sei laut Staatsanwa­ltschaft eine hohe Summe zusammenge­kommen.

Nachdem die Polizei Tuttlingen ihm 2017 auf die Schliche gekommen war, versuchte der Mann zunächst, seiner Ex-Partnerin die Schuld in die Schuhe zu schieben. Am Tag der Verhandlun­g nahm er dies zurück: „Andere können nichts dafür, wenn man selbst versagt.“

Auch das überwiesen­e Geld hat er in allen 28 Fällen zurückgeza­hlt, den letzten Betrag noch am Tag der Verhandlun­g im Gerichtssa­al.

Inzwischen lebt der Mann mit einer neuen Partnerin und den gemeinsame­n Kindern zusammen und hat eine Stelle als Abteilungs­leiter gefunden. Seine Schulden versucht er zu begleichen.

Für Richter Thomas Straub war diese „Trendwende“im Verhalten des Mannes Grund genug, ihm Strafen auf Bewährung zu geben. Da der 29-Jährige allerdings für einige der Taten schon verurteilt worden war, gab es für ihn zwei Strafen.

Für die Taten, die der Mann vor dem 13. Dezember 2017 begangen hat, verhängte Straub eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und elf Monaten, wobei die Vollstreck­ung zur Bewährung ausgesetzt ist. Für den Betrug in den restlichen Fällen erhielt der Angeklagte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: INGEBORG WAGNER Die Summen waren gering, die Fälle dafür zahlreich: 28 mal hat ein Mann andere um ihr Geld erleichter­t – mit Waren, die er nicht geliefert hat.

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